Seit geraumer Zeit sind Finanz- und Versicherungsvermittler verpflichtet, ihre Kunden nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu fragen. Seither wurde diese Maßnahme in der Branche zum Sinnbild misslungener Regulierung. Die Kritik lautet: unausgegoren, missverständlich, zu kompliziert. Die Umsetzung im Beratungsgespräch bleibt schwierig, zudem hat das Interesse an Nachhaltigkeit zuletzt nachgelassen. Was oftmals bleibt: Unsicherheit, oder vielleicht noch schlimmer: Gleichgültigkeit.
Nun greift die BaFin das Thema aus Kundensicht auf und erklärt im Rahmen ihres Verbraucherschutzengagements Anlegern und Sparern, was sich hinter der Abfrage verbirgt und wie sie im Beratungsgespräch im „Dschungel der nachhaltigen Anlagemöglichkeiten den Durchblick behalten können“.
Die beiden Kernfragen dabei sind: „Welches Anlage- bzw. Versicherungsprodukt passt zu meinem Nachhaltigkeitsbestreben?“ und „Mit welcher Strategie nähere ich mich der Produktauswahl?“
Finanz- und Versicherungsvermittler kennen die Vorgehensweise. Zuerst die Frage an den Kunden, ob der Wunsch besteht, nachhaltig zu investieren. Wenn dies der Fall ist, werden die drei Möglichkeiten besprochen, mit welchem Produkt, das Geld nachhaltig angelegt werden kann:
- Das Produkt hat einen Mindestanteil an ökologisch-nachhaltigen Investitionen (EU-Taxonomie-Verordnung).
- Das Produkt hat einen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen (EU-Offenlegungsverordnung / Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR).
- Das Produkt berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impact – PAI).
Informationskampagne - mit Grenzen
Es ist sicherlich der richtige Weg, Verbraucher über dieses Thema aufzuklären, auch wenn offen bleibt, ob die BaFin damit die Kunden erreicht. Zudem bleibt sie vage, was es heißt, wenn dem Kunden kein Produkt angeboten werden kann, das seinen Nachhaltigkeitspräferenzen entspricht. Dies scheint in der Praxis relevant zu sein, denn laut einer Umfrage des AfW-Vermittlerverbands beurteilt nur knapp die Hälfte der Vermittler das Produktangebot als ausreichend, um ihre Kunden nach deren Nachhaltigkeitswünschen entsprechend optimal zu beraten. Rund jeder vierte Vermittler hält das bestehende Produktangebot für unzureichend.
Ein Rechtsrahmen sei noch in der Entwicklung, so die BaFin dazu. Es werde fortlaufend darüber nachgedacht, welche wirtschaftlichen Aktivitäten tatsächlich als nachhaltig einzustufen sind. Auch die Daten, die den Unternehmen zur Verfügung stehen, um die „Nachhaltigkeit“ einer Investition zu beurteilen, werden erst noch weiter ausgebaut.
Wenn nun kein passendes Produkt gefunden wird, wird es schwierig. Natürlich können die persönlichen Nachhaltigkeitspräferenzen angepasst werden, so die BaFin. Was vermutlich aber bedeuten würde, dass man von Prinzipien abrücken müsste. Jedenfalls dürfe der Berater oder die Beraterin auf die Entscheidung keinen Einfluss nehmen, erklärt die Aufsicht den Kunden. Trotzdem wird es wohl weiterhin - trotz Abfragepflicht - am Engagement der jeweiligen Berater liegen, ob sich der Kunde letztlich für ein nachhaltiges Produkt entscheidet. (bh)
Bild: © tunedin – stock.adobe.com
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