Nach dem EU-Parlament hat nun auch der Europäische Rat seine Verhandlungsposition zur Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy – RIS) verabschiedet. Von einem Provisionsverbot wurde Abstand genommen. „Nach dem EU-Parlament hat damit nun auch der Rat die Relevanz verschiedener Vergütungssysteme im Vertrieb von Finanzanlageprodukten bestätigt”, sagt Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hautgeschäftsführer, in einer ersten Stellungnahme. Auch das vorgeschlagene Verbot von Anreizelementen bzw. Provisionen für reine Ausführungsgeschäfte („Executive Only“) wurde aufgehoben.
Der Rat spricht sich gleichzeitig für einen weitreichenden Katalog an Anforderungen für Provisionszahlungen aus. Genannt werden die Prüfung von Anreizen, ein Test, der die Pflicht des Beraters festlegt, im besten Interesse des Kunden zu handeln, oder auch mehr Transparenz und Offenlegung darüber, welche Zahlungen als Anreize gelten, welche Kosten sie verursachen und welche Auswirkungen sie auf die Anlagerenditen haben.
Value vor Money
Zudem soll unter anderem auch ein neues Konzept des „Preis-Leistungs-Verhältnisses“ eingeführt werden, um sicherzustellen, dass Anlageprodukte Kleinanlegern nur dann angeboten werden, wenn sie ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Der Rat tritt für umfangreiche Governance-Regeln bei der Produktherstellung und umfangreichere Verbraucherinformationen ein. Aus Sicht der Versicherer bedeutet dies zusätzliche Bürokratie. Einen adäquaten Nutzen habe dies nicht, kritisiert der GDV. Schumann appelliert: „Es darf kein Bürokratiemonster erschaffen werden.“
Trilog-Verhandlungen im Herbst
Die weiteren Verhandlungen zur Kleinanlegerstrategie zwischen den europäischen Institutionen – Trilog genannt – werden wohl im Herbst beginnen. Erst an dessen Ende wird der neue Rechtsrahmen für das Angebot und den Vertrieb von Finanzanlageprodukten für Verbraucherinnen und Verbraucher feststehen. (bh)
Bild: © Andreas – stock.adobe.com
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