Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die N26 Bank AG mit rechtskräftigem Bescheid vom 24.04.2024 auf Grundlage des Geldwäschegesetzes (GwG) ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 9,2 Mio. Euro festgesetzt. Dies passiert im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gegen die Digitalbank aufgrund von Mängeln bei der Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen auf dem Jahr 2022.
Verspätete Meldung an die FIU
Kreditinstitute sind verpflichtet, eine Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) zu erstatten, wenn sie den Verdacht haben, dass eine Transaktion oder ein sonstiger Geschäftsvorfall mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang stehen könnte. Diese Verdachtsmeldungen müssen unverzüglich abgegeben werden, sodass die FIU, falls notwendig, zügig weitere Schritte einleiten kann. Auch Versicherungs- und Finanzvermittler müssen sich bei der FIU eintragen.
N26 reagiert direkt auf Bußgeldbescheid der BaFin
In einer Reaktion auf die Bekanntgabe des Bußgeldbescheids erklärt N26, dass seit 2022 zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Meldeprozesse implementiert und mehr als 80 Mio. Euro in die personelle und technische Infrastruktur investiert wurden, um die Standards bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche einzuhalten. Das Unternehmen habe zudem bereits seit 2022 eine entsprechende Rückstellung gebildet, das verhängte Bußgeld liege unter der Höhe dieser Rückstellung.
Vom FinTech zur Vollbank
N26 ist die führende Digitalbank Europas mit deutscher Vollbanklizenz und hat sich auf die Kontoführung per Smartphone spezialisiert. Die Bank hat über 8 Millionen Kunden in 24 Ländern und ein jährliches Transaktionsvolumen von über 100 Mrd. Euro. N26 beschäftigt mehr als 1.500 Mitarbeiter. Neben dem Hauptsitz in Berlin betreibt N26 Büros in zahlreichen weiteren europäischen Städten, unter anderem in Wien und Barcelona. Seit der Gründung durch Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal im Jahr 2013 hat N26 knapp 1,8 Mrd. US-Dollar von Investoren eingesammelt.
Bereits in der Vergangenheit hatte die Onlinebank mit der BaFin zu tun. So begrenzte die BaFin 2021 beispielsweise die Zahl der Neukunden pro Monat, da sie „Mängel im Risikomanagement“ festgestellt hatte. Erst vor Kurzem startete N26 den Aktien- und ETF-Handel in Deutschland. (bh)
Bild: © Chor muang – stock.adobe.com
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