Die Betriebshaftpflichtversicherung der Helvetia Deutschland bietet Absicherung für über 1.200 Betriebsarten. Nun hat der Versicherer Änderungen bekannt gegeben, von denen vor allem der Handel, das Handwerk, Dienstleister und das produzierende Gewerbe profitieren sollen. Die Helvetia Business Betriebshaftpflichtversicherung richtet sich dabei an kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 100 Mio. Euro.
Zahlreiche Deckungserweiterungen integriert
Der Tarif ermöglicht allen Branchen Entschädigungssummen von bis zu 20 Mio. Euro bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Entschädigung erfolgt dabei immer zum Neuwert.
Künftig sind Rückrufkosten obligatorisch bis zu 50.000 Euro für bestimmte Segmente mitversichert. Auch in der Versicherung enthalten sind Mietsachschäden an beweglichen und unbeweglichen Gegenständen und Schäden, die während der Tätigkeit entstehen.
Leistungen umfassen auch eine Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung bis zur Höhe der Versicherungssumme, die Mitversicherung von Betankungsschäden bei Mietfahrzeugen sowie die Krisenberatung nach Schäden über 50.000 Euro zur Milderung von Reputationsschäden.
Optionale Bausteine
Der Basisschutz kann durch optionale Bausteine erweitert werden – hier nennt das Unternehmen die Mitversicherung gewerblich genutzter Drohnen oder die Integration einer Privathaftpflichtversicherung. Für Unternehmen im produzierende Gewerbe, die produktrelevante Software im Portfolio haben, können künftig auch IT-Risiken eingeschlossen werden, die beispielsweise die Zerstörung Software Dritter durch Virenübertragung sowie Wiederherstellungskosten nach Daten-, Datenträger und Implementierungsschäden beinhalten.
Erweiterungen aufgrund von sich wandelnden Kundenbedürfnissen
Weitere Aktualisierungen sollen zudem veränderten Kundenbedürfnissen in einer sich wandelnden Welt Rechnung tragen. So sind künftig auch Risiken abgedeckt, die sich aus dem Besitz und der Nutzung von Ladesäulen und Wallboxen ergeben sowie solche, die durch mobiles Arbeiten, Home-Office, Energieberatung, Mindestlohnklage, ärztliche Hausbesuche oder der Teilnahme an Konsortien sowie der Tätigkeit als Mediator im Bauwesen entstehen können. (js)
Bild: © Thaakirah/peopleimages.com – stock.adobe.com
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