In seinem neuesten Rating untersucht MORGEN & MORGEN die Tarife in der Unfallversicherung, die sich variabler zeigt als oftmals vermutet. So hat das Analysehaus 50 Leistungsfragen in seine Bewertung einbezogen und die Tarife mit ein bis fünf Sternen ausgezeichnet. Besonderes Augenmerk galt dabei dem erweiterten Unfallbegriff im Leistungskatalog.
Tariflandschaft in der Unfallversicherung zeichnet positives Bild
Anhand der MORGEN & MORGEN-Auswertung zeigt sich, dass die Tarife überwiegend auf einem hohen bis sehr hohen Bedingungsniveau liegen. Von 290 Tarifkombinationen erhalten 135 die Bestbewertung von fünf Sternen, 65 sind mit vier Sternen hoch bewertet. 40 Tarifkombinationen zeigen sich mit drei Sternen durchschnittlich. Die letzten beiden Ränge belegen 48 Tarifkombinationen mit zwei Sternen und zwei Tarifkombinationen mit nur einem Stern. Die Ratingergebnisse im Einzelnen finden sich hier.
Neues Softwaretool für den perfekten Match
Auch wenn das Rating insgesamt gut ausfällt, lohnt sich ebenfalls im oberen Bewertungsbereich im Rahmen einer Produktempfehlung das genaue Hinsehen. Wie so oft geht es um die Details und die Passgenauigkeit im Hinblick auf den Kundenbedarf. Wie MORGEN & MORGEN im Rahmen der Ratingveröffentlichung mitteilt, gibt es nun neu den M&M Analyzer, der Versicherungsmakler in der Beratung rund um die Unfallversicherung bei der schrittweisen Annäherung von Tarifleistung und Kundenwunsch unterstützt.
Ausdifferenzierung bei der Gliedertaxe
Bei der Untersuchung des Marktes fällt MORGEN & MORGEN zudem ein neuer Trend auf: Versicherer differenzieren ihre Gliedertaxen aus. Das heißt, sie bieten den Versicherungsschutz nun in unterschiedlichen Ausprägungen – von Basis bis Premium. „Es scheint sich hier ein Trend abzuzeichnen, die Tarife flexibler in Bezug auf die Gliedertaxe zu gestalten. Bisher gab es hauptsächlich eine Gliedertaxe je Tarif“, sagt Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik & Rating bei MORGEN & MORGEN.
Gesundheitliche Schäden nach Corona-Impfung
Auffällig bezeichnet der Analyst zudem die vermehrte Absicherung von gesundheitlichen Schäden aufgrund einer Corona-Schutzimpfung. Voraussetzung ist, dass die Impfung mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erfolgt ist. Bereits 2021 gab es einzelne Versicherer, die ihre Bedingungen dahingehend überarbeitet und die Klauseln zu Schutzimpfungen konkretisiert haben, berichtet Saal. Nun würden weitere hinzukommen. (bh)
Bild: © Studio Romantic – stock.adobe.com
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können