Insolvenzen bei deutschen Firmen nehmen wieder zu. Wenn eine Firma Insolvenz anmeldet, ist das für die Liquidität ihrer Lieferanten gleich doppelt gefährlich, schreibt der Kreditversicherer Atradius. Zum einer erhöhe sich das Risiko, dass sie nach bereits erfolgter Lieferung einen Forderungsausfall wegen einer Kundeninsolvenz erleiden. Zum anderen werde es mit zunehmenden Firmenpleiten auch wieder wahrscheinlicher, dass Insolvenzverwalter Zahlungen aus der Vergangenheit auf Grundlage der Anfechtungsnormen der Insolvenzordnung (InsO) zurückverlangen.
Neuheit erleichtert Versicherungswechsel für Lieferanten
Ein Wechsel zu einem anderen Kreditversicherer kann für Lieferanten jedoch ebenfalls riskant sein. Denn: Fällt die Abnehmerinsolvenz noch in die Vertragslaufzeit beim ehemaligen Versicherer, die Insolvenzanfechtungserklärung allerdings in die Vertragslaufzeit beim neuen Anbieter, so ist es möglich, dass keiner der Anbieter für den Schaden aufkommt.
Nun hat Atradius den Insolvenzanfechtungsschutz seiner Kreditversicherung ausgeweitet. Der Versicherer entschädigt Neukunden künftig auch dann, wenn der Insolvenzverwalter Zahlungen für eine Insolvenz zurückfordert, die noch vor Vertragsbeginn bei Atradius vom Amtsgericht eröffnet wurde. Damit schließt der Anbieter laut eigenen Angaben eine Lücke im deutschen Kreditversicherungsmarkt.
„Dass der Insolvenzzeitpunkt bei uns jetzt unerheblich ist für eine Haftungsübernahme aus der Anfechtungsdeckung, ist eine Neuheit im deutschen Kreditversicherungsmarkt und dürfte den Versicherungswechsel für viele Unternehmen erleichtern“, wird Frank Liebold, Country Director Deutschland bei Atradius, zitiert.
Deckungsvolumen kann je nach Bedarf angepasst werden
Der Schutz vor Insolvenzanfechtung kann als zusätzliches Modul in einen Kreditversicherungsvertrag aufgenommen werden, so Atradius. Je nach Bedarf können Firmen Forderungen in einer Spanne von 300.000 Euro zu mehreren Millionen Euro Deckungsvolumen absichern. Die Deckungssumme gilt jeweils für ein Jahr und kann für einen oder mehrere Schäden in Anspruch genommen werden. Neben Abnehmern in Deutschland gilt der Schutz auch für Abnehmer in der Europäischen Union (EU), den USA und Kanada. (js)
Bild: © Ben – stock.adobe.com
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können