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11. Oktober 2023
ERGO startet neue Grundfähigkeitsversicherung
ERGO startet neue Grundfähigkeitsversicherung

ERGO startet neue Grundfähigkeitsversicherung

Mit „ERGO Body Protect“ hat die ERGO ihre Produktpalette um eine neue Grundfähigkeitsversicherung erweitert. Laut dem Unternehmen einmalig am Markt: der Zusatzbaustein „Sport Plus“, der sich an Personen richtet, die Sport treiben, entweder in der Freizeit oder im Rahmen ihres Berufs.

Die ERGO hat eine neue Grundfähigkeitsversicherung auf den Markt gebracht. Mit „ERGO Body Protect“ können Versicherte aus drei verschiedenen Tarifvarianten wählen und bis zu 40 verschiedene Grundfähigkeiten absichern. Bereits bei Verlust oder starker Beeinträchtigung einer versicherten Grundfähigkeit erhalten Versicherte die vereinbarte Rente.

Der Tarif lässt sich je nach Lebenssituation individuell und flexibel anpassen, so der Versicherer, beispielsweise mit flexiblen Beitragszahlungen und einer Nachversicherungsgarantie. Zudem ist eine spätere Umwandlung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Neben den drei Produktvarianten „ERGO Body Protect“, „ERGO Body Protect Komfort“ und „ERGO Body Protect Premium“ können bis zu drei individuelle Zusatzbausteine gewählt werden.

Zusatzbaustein „Sport Plus“ für Hobby und Beruf

Laut der ERGO einmalig am Markt: der Zusatzbaustein „Sport Plus“, mit dem Grundfähigkeiten abgesichert werden können, die für viele Sportarten bzw. Hobbys wichtig sind, beispielsweise die Funktion von Knie-, Ellenbogen- oder Hüftgelenk, Herz- oder Lungenfunktion sowie räumliches Sehen und Koordination. Der Baustein richtet sich gleichermaßen an Hobbysportler sowie Menschen, die Sport im Rahmen ihres Berufs ausüben. Auch hier kommt es bei Verlust einer Grundfähigkeit zur Auszahlung der versicherten Rente. Zusätzlich erhalten Versicherte im Leistungsfall Zugang zu einem Vor-Ort-Reha-Check durch einen spezialisierten Reha-Manager.

Weitere Zusatzbausteine „Pflege Plus“ und „Psyche Plus“

Mit dem Zusatzbaustein „Pflege Plus“ bekommen Versicherte, die pflegebedürftig werden, zusätzlich zur vereinbarten Grundfähigkeitsrente eine lebenslange Pflegerente in gleicher Höhe. Der Baustein „Psyche Plus“ zahlt zusätzlich, wenn der Versicherte wegen einer psychischen Erkrankung dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

Bild: © dikushin – stock.adobe.com