Das Analysehaus Franke und Bornberg hat eine neue Auflage des Grundfähigkeiten-Ratings veröffentlicht. Insgesamt wurden 107 Tarife mit 3.970 Produktkombinationen von 27 Gesellschaften untersucht. Die Analysten unterscheiden dabei „Grundfähigkeit“ und „Grundfähigkeit Plus“. Bei Tarifen der Plus-Variante gibt es Zusatzbausteine mit Versicherungsschutz bei schweren Krankheiten. Als Grundlage für das Rating nutzt Franke und Bornberg einen eigenen Katalog von 15 wesentlichen Grundfähigkeiten.
Analysten haben Kriterienkatalog nachgeschärft
Für das aktuelle Rating hat Franke und Bornberg bei drei Grundfähigkeiten nachjustiert. So gibt es für die Grundfähigkeit „Sehen“ nur dann die höchste Punktzahl, wenn Bildschirmtätigkeit expliziert versichert ist. Bei den Grundfähigkeiten „Hören“ und „Gehen“ haben die Analysten die Selbstbestimmung der Versicherten im Blick: Demnach wird ein Tarif abgestraft, wenn er nicht auf Implantate verzichtet, wie zum Beispiel ein Cochlea-Implantat in der Grundfähigkeit „Hören“, oder die Nutzung von Gehhilfen verlangt.
Dynamik hat sich abgeschwächt
In den vergangenen Jahren haben etliche Gesellschaften die Grundfähigkeitsversicherung für sich entdeckt und neue Produkte auf den Markt gebracht. Laut Franke und Bornberg scheint der Zulauf derzeit allerdings gestoppt. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Schar der Anbieter beim Grundfähigkeiten-Rating 2023 nur um einen Versicherer vergrößert. „27 Gesellschaften stehen derzeit im Wettbewerb. Verbraucher haben die Wahl aus einem vielfältigen Angebot. Da ist für jeden ein passender Tarif dabei“, sagt Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH.
Im Vergleich mit den Vorjahren hat sich auf Produktebene wenig geändert. Einige Tarife wurden zusammengelegt, andere haben den Pflegeschutz aus dem Angebot gestrichen.
Appell: Vergleichende Standards statt noch mehr Vielfalt
Zugleich bemängelt Franke: „Was jedoch noch immer fehlt, sind echte Bedarfsorientierung, verlässliche Standards und transparente Leistungsauslöser.“ So würden vor allem neue Anbieter auf Alleinstellungsmerkmale mit „innovativen“ Grundfähigkeiten setzen. „Ob diese als neu verkauften Grundfähigkeiten wirklich einen Bedarf decken oder einfach nur Marketing ohne echte Mehrleistung sind, bleibt abzuwarten“, so Franke. Mit Blick auf die vielfältigen und kaum vergleichbaren Leistungsbausteine spricht er von einer „völlig undurchsichtigen Gemengelage“. Je nach Anbieter und Konzept könnten sich Leistungsauslöser auch bei derselben versicherten Fähigkeit deutlich unterscheiden. Deshalb plädiert Franke für vergleichbare Standards für den Kern der Grundfähigkeitsversicherung statt noch mehr Vielfalt.
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