Interview mit Oliver Horn, Mitglied des Vorstands der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG, verantwortlich für Produkte, Prozessmanagement, Mathematik
Herr Horn, die Bundesregierung hat mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen, dass die Beiträge zur Basisrente ab 2023 als Sonderausgaben voll steuerlich abzugsfähig sind. Ein begrüßenswerter Schritt?
Die Entscheidung der Bundesregierung, die Besteuerung der Basisrente zu verbessern und zu vereinfachen, begrüßen wir ausdrücklich! Aus unserer Sicht handelt es sich dabei um einen wichtigen Schritt zur Entlastung der Bürger in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. Durch die neue Regelung wird die unnötige Komplexität in der Staffelung der steuerlichen Absetzbarkeit abgebaut und eine Doppelbesteuerung vermieden. Das Gesetz erhöht die Attraktivität der Basisrente und trägt gleichzeitig zur Stärkung der privaten Altersvorsorge insgesamt bei.
Zusammen mit einer guten Renditeentwicklung im Rahmen einer fondsgebundenen Variante wird die Basisrente also zu einem lohnenswerten Altersvorsorge-Vehikel?
Die Basisrente war auch vor der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes ein für die Versicherten lohnenswertes Altersvorsorge-Produkt. Durch die vorgezogene vollständige Absetzbarkeit der Beiträge während der Ansparphase erhöht sich die Attraktivität der Basisrente aber ohne Frage noch weiter. Wichtig bei der fondsgebundenen Variante ist die Höhe des garantierten Rentenfaktors, da kein Kapitalwahlrecht besteht. Mit dem Rentenfaktor Plus bietet die ERGO Vorsorge zum Beispiel einen der höchsten garantierten Rentenfaktoren am Markt.
Profitieren davon vor allem die Besserverdienenden?
Die Basisrente ist ein Angebot für alle und sollte auch als solches offensiv beworben werden. Daher ist es wichtig, in der Ansprache auch auf Berufsgruppen zu setzen, die hier bislang eher nicht im Fokus standen. Dazu zählen unter anderem Arbeiter, Beamte und Angestellte. Schließlich profitieren auch sie von den steuerlichen Vorteilen gepaart mit einer auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Altersvorsorge. Ein weiterer wesentlicher Vorteil für die Versicherten ergibt sich durch die Kombination der Basisrente mit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung. Wird die Berufsunfähigkeitsabsicherung an eine Basisrente gekoppelt, können auch die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsabsicherung steuerlich abgesetzt werden, was insbesondere bei Besserverdienern sonst nicht möglich ist. Die volle steuerliche Absetzbarkeit für das jeweilige abgeschlossene Jahr und damit die sofortige Liquidität sind ein staatliches Geschenk. Bereits ab einem Bruttoeinkommen von 30.000 Euro liegt die steuerliche Rückerstattung für einen Single bei rund 30%.
Die Basisrente bleibt dennoch relativ starr. Wird es hier Ihrer Meinung nach noch Nachbesserungen geben?
Die Frage müssen Sie am besten in Richtung Berlin stellen. Leider kann ich nicht in die Zukunft sehen. Aus meiner Sicht wichtig ist aber, nach der vollständigen Absetzbarkeit der Aufwände während der Ansparphase, nun zeitnah auch noch die Besteuerung der Auszahlungsphase dahingehend anzupassen, dass der steuerpflichtige Anteil zukünftig langsamer steigt. Dadurch würde die Attraktivität der Basisrente weiter zunehmen und die Bürger zusätzlich entlastet.
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