Die Zurich Gruppe Deutschland hebt zum 1. Juli 2023 den Sonderstatus einer überstandenen Covid-19-Infektion in der Existenzabsicherung auf. Bisher mussten zwischen Genesung und dem Abschluss einer Berufs- oder Todesfallabsicherung mindestens vier Wochen verstreichen. Diese Sonderregelung entfällt zum 1. Juli. Ab dann wird eine überstandene Covid-Erkrankung vergleichbar mit anderen überstandenen Infektionskrankheiten behandelt, so der Versicherer.
Covid-19 und Long-Covid-Erkrankungen werden zwar weiterhin sowohl in der Absicherung von Lebensrisiken als auch bei der Arbeitskraftabsicherung für den abgefragten Zeitraum abgefragt und anzeigt werden müssen. Doch nach Ausheilung wirkt sich dies nicht mehr auf die Risikobewertung aus, meldet die Zurich Gruppe Deutschland.
Covid-19 und Long Covid Herausforderung für die Risikobewertung
Die Covid-19-Pandemie, und besonders die teils auftretenden Langzeitfolgen der Krankheit, haben sich für die Risikobewertung zum Schutz der Versicherungsgemeinschaft als Herausforderung entpuppt, sagt Heike Hommel, Chief Underwriting Officer, Individual Life bei der Zurich Gruppe Deutschland. „Long Covid ist ein komplett neues Phänomen, ein Symptomkomplex, der über beinahe den gesamten Zeitraum der Pandemie nicht ausreichend definiert werden konnte. Die Symptome, die wir in diesem Kontext beschrieben bekommen, reichen von Kopfschmerzen bis hin zu generellen Erschöpfungszuständen“, so Hommel. „In solchen Fällen mussten wir erst mal beobachten, wie sich die Symptome entwickeln, bevor es zu einem Vertragsschluss kommt.”
Kunden mit bereits vorhandenem Versicherungsschutz, die aufgrund einer Covid-19 oder Long-Covid-Erkrankung berufsunfähig geworden sind, sind laut der Zurich weiterhin versichert und nicht ausgeschlossen worden. (js)
Bild: © Halfpoint – stock.adobe.com
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