Interview mit Bernhard Richter, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der MetaMedLaw Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, und Ines Stuermer, Vertriebsleiterin der NRV
Herr Richter, viele Menschen haben keine Vorsorgevollmacht. Manche glauben, es genügt, einem vertrauten Menschen seine Wünsche im Falle einer schwerwiegenden Krankheit mitzuteilen. Wo liegt da das Problem?
Bernhard Richter Es ist gut, wenn Angehörige über die Behandlungswünsche eines nahestehenden Menschen informiert sind, sollte er selbst nicht mehr ansprechbar sein. Leider sind diese Personen rechtlich nicht automatisch die Bevollmächtigten. Häufig wird ein Bevollmächtigter vom Betreuungsgericht bestellt, weil eine Vorsorgevollmacht fehlt. Um das zu verhindern, ist eine Vorsorgevollmacht wichtig. Diese regelt, dass die Durchsetzung der eigenen Wünsche und Bestimmungen nicht in fremde Hände gerät. Es geht dabei um medizinische, finanzielle und persönliche Entscheidungen, die Sie selbst nicht mehr treffen können. Zur Vorsorgevollmacht gehört unbedingt eine Patientenverfügung.
Warum genügt es nicht, dass der Patientenwunsch in der Vorsorgevollmacht berücksichtigt wird?
BR In der Vorsorgevollmacht legt man den Bevollmächtigten fest, der die Behandlungswünsche durchsetzt. Die Behandlungswünsche an sich werden wiederum in einer Patientenverfügung geregelt. Diese stellt sicher, dass die Wünsche erfüllt werden. Außerdem werden die Vertrauten in dieser emotionalen Situation entlastet, weil die Entscheidung längst selbst getroffen wurde.
Nun müssen die Ärzte im Notfall aber auch erst einmal von der Patientenverfügung erfahren. Daran hapert es manchmal, oder?
BR Das ist richtig, daher macht wiederum eine Vorsorgevollmacht Sinn und weitere Dinge sollten unternommen werden: Wir stellen eine Hinweiskarte mit den Vollmachten/Verfügungen für die Brieftasche zur Verfügung. So führt man den ersten Hinweis auf eine getroffene Regelung immer mit sich.
Natürlich müssen Bevollmächtigte informiert werden und es empfiehlt sich der Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister. In diesem Register können Ärzte 24/7 prüfen, ob der Betroffene im Unglücksfall über die notwendigen Dokumente verfügt.
Worauf muss man bei der Erstellung der Patientenverfügung besonderen Wert legen?
BR Eine Patientenverfügung wird dann benötigt, wenn man aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls sterben wird und über die Dinge nicht mehr selbst entscheiden kann. Man sollte wissen, ob zum Beispiel lebensverlängernde Maßnahmen gewünscht werden oder nicht. Dazu gehört zum Beispiel die künstliche Ernährung. Man sollten festlegen, ob man schmerzlindernde Medikamente erhalten möchte und ob man diese Phase des Lebens zu Hause oder in einer spezialisierten Einrichtung verbringen möchte.
Seite 1 Vorsorge und Nachlass: Mehrwerte durch Servicepakete
Seite 2 Das kostet sicherlich einiges, wenn Sie als Anwalt in diesem Bereich tätig werden.
Seite 3 Es gibt doch im Internet oder auch über Verbraucherzeitschriften Vorlagen, die ich einfach ausfüllen kann. Warum ist eine anwaltliche Unterstützung notwendig?
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können