Interview mit Bernhard Richter, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der MetaMedLaw Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, und Ines Stuermer, Vertriebsleiterin der NRV
Herr Richter, viele Menschen haben keine Vorsorgevollmacht. Manche glauben, es genügt, einem vertrauten Menschen seine Wünsche im Falle einer schwerwiegenden Krankheit mitzuteilen. Wo liegt da das Problem?
Bernhard Richter Es ist gut, wenn Angehörige über die Behandlungswünsche eines nahestehenden Menschen informiert sind, sollte er selbst nicht mehr ansprechbar sein. Leider sind diese Personen rechtlich nicht automatisch die Bevollmächtigten. Häufig wird ein Bevollmächtigter vom Betreuungsgericht bestellt, weil eine Vorsorgevollmacht fehlt. Um das zu verhindern, ist eine Vorsorgevollmacht wichtig. Diese regelt, dass die Durchsetzung der eigenen Wünsche und Bestimmungen nicht in fremde Hände gerät. Es geht dabei um medizinische, finanzielle und persönliche Entscheidungen, die Sie selbst nicht mehr treffen können. Zur Vorsorgevollmacht gehört unbedingt eine Patientenverfügung.
Warum genügt es nicht, dass der Patientenwunsch in der Vorsorgevollmacht berücksichtigt wird?
BR In der Vorsorgevollmacht legt man den Bevollmächtigten fest, der die Behandlungswünsche durchsetzt. Die Behandlungswünsche an sich werden wiederum in einer Patientenverfügung geregelt. Diese stellt sicher, dass die Wünsche erfüllt werden. Außerdem werden die Vertrauten in dieser emotionalen Situation entlastet, weil die Entscheidung längst selbst getroffen wurde.
Nun müssen die Ärzte im Notfall aber auch erst einmal von der Patientenverfügung erfahren. Daran hapert es manchmal, oder?
BR Das ist richtig, daher macht wiederum eine Vorsorgevollmacht Sinn und weitere Dinge sollten unternommen werden: Wir stellen eine Hinweiskarte mit den Vollmachten/Verfügungen für die Brieftasche zur Verfügung. So führt man den ersten Hinweis auf eine getroffene Regelung immer mit sich.
Natürlich müssen Bevollmächtigte informiert werden und es empfiehlt sich der Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister. In diesem Register können Ärzte 24/7 prüfen, ob der Betroffene im Unglücksfall über die notwendigen Dokumente verfügt.
Worauf muss man bei der Erstellung der Patientenverfügung besonderen Wert legen?
BR Eine Patientenverfügung wird dann benötigt, wenn man aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls sterben wird und über die Dinge nicht mehr selbst entscheiden kann. Man sollte wissen, ob zum Beispiel lebensverlängernde Maßnahmen gewünscht werden oder nicht. Dazu gehört zum Beispiel die künstliche Ernährung. Man sollten festlegen, ob man schmerzlindernde Medikamente erhalten möchte und ob man diese Phase des Lebens zu Hause oder in einer spezialisierten Einrichtung verbringen möchte.
Das kostet sicherlich einiges, wenn Sie als Anwalt in diesem Bereich tätig werden.
BR Ja, solche Dokumente können zwischen 300 und 500 Euro kosten, und das ist häufig ein Hindernis, diese wichtigen Dokumente erstellen zu lassen. Deshalb hat die NRV diesen Mehrwert einer rechtssicheren Beratung für ihre Kunden entwickelt.
Frau Stuermer, was kostet diese Dienstleistung bei der NRV?
Ines Stuermer Diese Dienstleistung ist in unserem XXL-Produktbaustein kostenfrei für unsere Kunden enthalten. Darüber hinaus bieten wir weitere kostenfreie Dienstleistungen wie die Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder, die Erstellung eines Testaments und sogar die Erstellung einer Unternehmervorsorgevollmacht für unsere Gewerbekunden an. Mit MetaMedLaw konnten wir gemeinsam dieses Angebot entwickeln.
Wie kann der Kunde die NRV-Dienstleistung nutzen?
IS Wir stellen im Tagesgeschäft ja immer wieder fest, dass das Bewusstsein für diese wichtigen Vorsorgehandlungen wenig oder gar nicht vorhanden ist. Wir wollen daher Hilfe leisten. Über unsere telefonische Rechtsberatung JURCALL wird der Kontakt zu MetaMedLaw hergestellt. Der Kunde ruft bei JURCALL an, gibt seinen Wunsch an und JURCALL vermittelt direkt an die Mitarbeitenden bei MetaMedLaw. Hier findet das telefonische Beratungsgespräch statt. Danach erhält der Kunde sämtliche Dokumente – im Übrigen nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für den mitversicherten Lebens-/ Ehepartner.
Inwiefern sollte man sich auf das Beratungsgespräch vorbereiten?
BR Eine Vorbereitung gibt Sinn. Man sollte natürlich wissen, was man möchte. Da diese Themenbereiche nicht nur schwere Kost , sondern auch komplex sind, hilft die NRV bei der Vorbereitung auf die Beratungsgespräche.
IS Wir stellen auf unserer Homepage Checklisten und Merkblätter bereit. Anhand dieser Unterlagen fällt es unseren Kunden leichter, an alle Konstellationen zu denken und sich gedanklich vorzubereiten.
Es gibt doch im Internet oder auch über Verbraucherzeitschriften Vorlagen, die ich einfach ausfüllen kann. Warum ist eine anwaltliche Unterstützung notwendig?
BR Häufig sind solche Angebote im Nachgang nicht rechtssicher, das heißt, die Dokumente werden nicht anerkannt. Als erfahrener Anwalt kennt man die rechtlichen Anforderungen an solche Dokumente. Darüber hinaus sind rechtssichere Formulierungen bspw. bei medizinischen Behandlungen unbedingt notwendig. Wir berücksichtigen dabei auch die fortschreitende Forschung und Entwicklung bei medizinischen Geräten, die bei Behandlungen zum Einsatz kommen.
Viele Menschen beginnen erst im späteren Alter, sich damit zu beschäftigen. Sollten sich nicht auch schon junge Menschen mit diesem Thema auseinandersetzen?
IS Selbstverständlich. Es kann jeden jederzeit treffen, leider. Ob Unfall oder Krankheit, wir können solche Dinge nicht vorhersehen. Vorsorge ist nicht nur für einen persönlich wichtig, sondern auch für die Menschen, die uns nahestehen.
Herr Richter, gibt es nicht regelmäßig gesetzliche Änderungen? Wie weiß man, ob die eigenen Dokumente noch gültig sind?
BR Wenn wir Vollmachten und Verfügungen für einen Kunden erstellt haben, dann braucht das der Kunde nicht mehr auf dem Radar zu haben. Dazu sind wir mit unserer Erfahrung da, um zu erkennen, ob durch Gesetzesänderungen Dokumente angepasst oder ergänzt werden müssen. Im Jahr 2023 wird es zum Beispiel einige Änderungen geben.
Frau Stuermer eine persönliche Frage: Haben Sie Ihre Vorsorgedokumente schon erstellt?
IS Selbstverständlich. Es gibt bestimmte Lebenssituationen, die noch intensiver solche Dokumente erfordern. Zum Beispiel eine langjährige Lebenspartnerschaft ohne Trauschein, Kinder oder vererbliche Krankheiten in der Familie. Alle sollten das rechtzeitig regeln, bevor es zu spät ist.
Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 12/2022, S. 44 f., und in unserem ePaper.
Bild: © Bernhard Richter, MetaMedLaw Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, und Ines Stuermer, NRV
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