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1. Dezember 2022
Hilft eine Musterfeststellungsklage auch Unternehmern?
Hilft eine Musterfeststellungsklage auch Unternehmern?

Hilft eine Musterfeststellungsklage auch Unternehmern?

Die Anmeldung von Verbrauchern zu einer Musterfeststellungsklage bewirkt, dass die Ansprüche während des Verfahrens nicht verjähren. Doch können auch Unternehmer von dieser Hemmungswirkung profitieren? Darüber hatte der BGH zu urteilen.

Die Musterfeststellungsklage ist laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Verbandsklage, bei der ein hierfür zugelassener Verbraucherverband ein Unternehmen vor Gericht verklagt. Die Anmeldung von betroffenen Verbrauchern zu einer Musterfeststellungsklage bewirkt, dass ihre Ansprüche während des Musterverfahrens nicht verjähren. Diese Besonderheit ist vor allem deshalb wichtig, weil heute die Ansprüche von Verbrauchern häufig schon verjährt sind, bis gerichtlich geklärt ist, ob ein Unternehmen gegen geltendes Recht verstoßen hat. Doch können sich auch Unternehmer einer Musterfeststellungsklage anschließen und von der Hemmungswirkung profitieren? Damit hat sich in einem aktuellen Urteil der Bundesgerichtshof (BGH) befasst.

Kauf im Namen der Firma

Im konkreten Sachverhalt kaufte ein Mann 2013 einen VW-Tiguan mit der Abschaltautomatik, die den sogenannten Dieselskandal auslöste. Bis zum Ende 2016 hatte er Kenntnis von dem Mangel bekommen. Der Wagen diente als Betriebsfahrzeug und wurde unter dem Namen seiner Firma gekauft. 2018 erhob der Mann eine Musterfeststellungsklage, um seinen Anspruch auf Schadenersatz gegen Rückübereignung feststellen zu lassen, und trug sich in das Klageregister ein. 2020 erhob er dann Klage vor dem Landgericht Chemnitz auf Zahlung von rund 25.000 Euro. Die VW-AG erhob die Einrede der Verjährung, und er verlor den Prozess. Das Oberlandesgericht Dresden hingegen gab der Klage des Mannes überwiegend statt. Daraufhin wandte sich der Autokonzern nun an den BGH.

Musterfeststellungsklage stehe nur Verbrauchern offen

Laut BGH wird die dreijährige Verjährungsfrist nur dann gehemmt, wenn die Musterfeststellungsklage nach § 608 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) wirksam registriert worden ist. Außerdem ergebe sich aus dem Wortlaut des § 608 Abs. 1 ZPO, dass eine Musterfeststellungsklage nur den Verbrauchern offen stehe, so die BGH-Richter. Im vorliegenden Fall sei aber der Autokauf laut BGH eindeutig durch den Kläger als Unternehmer getätigt worden, weil der Erwerb im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit erfolgte. Damit sei die Anmeldung zum Musterfeststellungsverfahren nicht durch einen Verbraucher, sondern durch einen Unternehmer erfolgt. Wenn aber Unternehmen keinen Anspruch zur Musterfeststellungsklage anmelden könnten, können sie auch nicht von der Hemmungswirkung der Verjährung profitieren. Die Verjährungshemmung gilt daher nur für Verbraucher, urteilten die Richer am BGH abschließend. (as)

BGH, Urteil vom 31.10.2022, Az. VIa ZR 591/21

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