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30. November 2022
Kommt ein Provisionsverbot durch die EU-Kommission?
Kommt ein Provisionsverbot durch die EU-Kommission?

Kommt ein Provisionsverbot durch die EU-Kommission?

Vorhaben wie die Aktienrente haben Einfluss auf die unabhängige Vermittlerschaft. Über die Entwicklungen haben AfW-Verband und Finanzexperten von FDP, CDU und SPD auf einer Veranstaltung diskutiert. Doch über allem schwebt ein drohendes Provisionsverbot durch die EU-Kommission.

Aktienrente, Zukunftsfinanzierungsgesetz, Riester-Reform und immer wieder das Provisionsverbot: An Themen mit Einfluss auf die unabhängige Vermittlerschaft und Bezug zur Politik mangelt es keineswegs. Daher standen die genannten Vorhaben und Gesetzesinitiativen eines jährlich stattfindenden Hauptstadtgesprächs des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. (AfW) auf der Agenda in Berlin. Auf Einladung des Verbandes trafen unter anderem die Finanzexperten der Bundestagsparteien FDP, SPD und CDU zusammen, um darüber zu diskutieren.

FDP und CDU sprechen sich gegen Provisionsverbot aus

Und die Finanzexperten von FDP und CDU sprachen sich gleich deutlich gegen ein Provisionsverbot aus. Dr. Carsten Brodesser, CDU-Bundestagsabgeordneter, erläuterte: „Es gibt Kräfte in Europa, die Provision für Teufelszeug halten.“ Dabei sei provisionsgestützter Vertrieb ein fairer und gerechter Weg, eine Vertriebsleistung darzustellen, so das CDU-Mitglied im Finanzausschuss weiter. In Großbritannien gebe es etwa seit Einführung eines De-facto-Provisionsverbots in der Altersvorsorge für weite Teile der Bevölkerung kein bezahlbares Beratungsangebot mehr.

Schon im Januar 2023 könnte es so weit sein

Der CDU-Mann hat zugleich davor gewarnt, dass die Provisionsverbot-Initiative in Brüssel demnächst in einem Verordnungsentwurf der EU-Kommission münden wird – und damit plötzlich wieder auf dem Tisch läge. Schon im Januar 2023 könnte es so weit sein. Dabei schien beim Thema Provisionsbegrenzung etwas Ruhe einzukehren, hatte doch die Finanzmarktaufsicht BaFin in einem kürzlich veröffentlichten Merkblatt zum Vertrieb von Lebensversicherungen Begriffe wie „Provisionsbegrenzung“, „Provisionsdeckel“ oder eben „Provisionsverbot“ nicht mehr weiter erwähnt (AssCompact berichtete: Lebensversicherung: BaFin rückt von Provisionsbegrenzung ab). Die eingeladene SPD-Bundestagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt äußerte sich zum Thema „Provisionsverbot“ zurückhaltender. Sie bekannte aber, dass es eine Provisionslösung für Menschen mit niedrigeren Einkommen geben müsse, weil diese sich kein Honorar für eine Beratung leisten werden.

Zulassung von höheren Renditechancen in der bAV?

Neben dem Thema „Provisionsverbot“ standen noch weitere Themen zur Debatte, darunter die Altersvorsorge. Hier bekannte Anja Schulz, FDP-Bundestagsabgeordnete, dass seit Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine einige Themen in den Hintergrund gedrängt wurden. Dennoch habe man wichtige finanzpolitische Vorhaben in Angriff nehmen können. So solle die gesetzliche Aktienrente im Haushalt 2023 verankert werden. Und Dr. Florian Toncar, FDP, und parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, kündigte an, dass zwischen Finanz- und Arbeitsministerium derzeit die Stärkung der bAV erwogen werde. So sei im Gespräch, in der zweiten Säule höhere Renditechancen zuzulassen, so der FDP-Politiker. In der dritten Säule trete die FDP dafür ein, dass die Säulen der Altersvorsorge nicht vermischt werden und der Staat nicht in Konkurrenz zu privaten Anbietern trete. Allerdings herrsche hier unter den Regierungsparteien am meisten Beratungsbedarf, sagt Toncar. Außerdem solle die Aktienkultur hierzulande zum Beispiel durch einen Freibetrag für Gewinne von Aktien und Fondsanteilen gefördert werden. (as)

Bild: © Tim B – stock.adobe.com

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wilfried Stras… am 01. Dezember 2022 - 09:13

Hat jemand der BAFIN und der EIOPA schon mal erklärt, dass Makler ihr einziges Einkommen aus Provisionen erhalten?

Wer Bürger schädigen will, muss Makler blocken, die als EINZIGE, das BESTE Angebot des gesamten Marktes, nicht nur einer Gesellschaft, sogar mit voller, unbegrenzten Haftung, anbieten müssen.

Das ist auch über Honorarberatung nicht gegeben.

Sehr große Nachteile für die Bürger die wohl fast immer günstigere Beiträge bzw. deutlich höhere Renditen erwirtschaften, sind die logische Folge fehlgeleiteter Entscheidungen.

Laut EIOPA ist die Provision kein Hauptfaktor für geringe Erträge.

Man beschäftigt sich mit einem Mückenproblem, während die gigantischen Beamtenkosten schon viele Haushalte von Kommunen handlungsunfähig machen.