Interview mit Michael Reeg, Geschäftsführer der Hoesch & Partner GmbH, AssCompact-Maklerbeiratsvorsitzender
Herr Reeg, wir wollen heute ja ein bisschen in der Geschichte kramen und uns dann in die Gegenwart und Zukunft bewegen. Also, was bedeutet die Begrifflichkeit „makeln“ und welches Tätigkeitsspektrum ist typisch für einen Makler?
Makeln ist niederdeutschen Ursprungs und bedeutet so viel wie „Geschäfte machen“. Übertragen auf die Kaufmannssprache ist Makler die gebräuchliche Bezeichnung für eine Person, die Handels- und Geldgeschäfte unter den Vertragsparteien vermittelt. Heutzutage steht die vermittelnde Tätigkeit im Fokus: Der Versicherungsmakler zeigt seinen Kundinnen und Kunden auf, was in der jeweiligen Lebenssituation notwendig ist und wo er oder sie die beste Lösung bekommt.
Wir wissen, dass Ihnen die Geschichte der Maklerschaft sehr wichtig ist. Auch um darzustellen, wie sich Berufsstand und Image im Zeitverlauf geändert haben. Werfen wir also bitte einen Blick auf die Berufsgeschichte des Maklers. Auf wie viele Jahre können wir zurückblicken?
Der Berufsstand des Maklers blickt auf eine mehrere Tausend Jahre alte Geschichte. Ich darf da auf Inhalte des Buchs „Makellos: Die Berufsgeschichte der Makler“ zurückgreifen. Die ersten Überlieferungen reichen rund viertausend Jahre zurück und stammen aus den Hochkulturen zwischen Mittelmeer und Zweistromland. Etwa um 2000 v. Chr. schließen sich zum Beispiel Karawanenteilnehmer in Babylonien zusammen, um Verluste aus Raubüberfällen gemeinsam zu tragen.
Das geht aus heutiger Sicht ziemlich weit zurück. Welche weiteren Meilensteine nahm die Entwicklung des Berufsstandes „Makler“?
Den größten Innovationsschub hin zu bis heute geltenden Standards gibt es in Regionen mit regem Seehandel, insbesondere in Oberitalien. Ab dem 14. Jahrhundert treiben Makler in Genua oder Florenz Kapitalgeber auf, die entsprechende Summen bereitstellen, um im Falle eines Schiffsunglücks den Kaufleuten und Reedern den erlittenen Verlust zu ersetzen. Erreicht das Schiff seinen Zielhafen, erhalten die Kapitalgeber ihre Einlage verzinst zurück. Der Makler erhält für den Abschluss eines sogenannten Seedarlehensvertrags eine Provision. Auch das ist übrigens in dem Buch nachzulesen, das heute nicht mehr im Verkauf ist, aber dessen Inhalte unter anderem von HDI zusammengestellt wurden.
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