Besonders für Unternehmen mit mehreren Standorten sind Prüfung und Verarbeitung der Bescheide ein enormer Aufwand. Doch Abhilfe ist in Sicht. Denn ab Anfang nächsten Jahres wird nach Mitteilung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) der digitale Gewerbesteuerbescheid eingeführt. Diese Neuerung ist dabei Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) seitens des Gesetzgebers. „Angesichts der vielen daran beteiligten Akteure von Ministerien über Finanzverwaltungen bis hin zu Kommunen ist das ein beachtlicher Erfolg“, resümiert man beim DIHK.
Bundesweit einheitliche, digitale Lösung
Die bundesweit einheitliche digitale Lösung, die an das Steuerportal ELSTER und ELSTER-Transfer gekoppelt ist, soll sowohl für die Kommunen als auch für die Unternehmen eine große Erleichterung bringen. Unternehmen können damit laut DIHK nun ein automatisiertes Verfahren anwenden und müssen nicht mehr alle Gewerbesteuerbescheide manuell in der Buchhaltung bearbeiten. Insbesondere Unternehmen mit Betriebsstätten in unterschiedlichen Kommunen würden davon profitieren, denn der einheitliche digitale Gewerbesteuerbescheid könne automatisch in das betriebliche Enterprise-Ressource-Planning-System heruntergeladen und maschinell verarbeitet werden, heißt es vom DIHK.
Workflow nun voll digital
Der gesamte Workflow – vom Einreichen der elektronischen Gewerbesteuererklärung bis hin zur rechtssicheren Bescheidzustellung in das elektronische Elster-Postfach des Unternehmens – erspart den Unternehmen auf Dauer viel Bearbeitungsaufwand und damit verbundene Kosten. „Nun allerdings kommt es darauf an, dass die Kommunen und HKR-Hersteller (Haushalt-Kasse-Rechnungswesen-Systeme) auch rechtzeitig die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Anbindung an das neue Format schaffen, gibt der DIHK zu bedenken. In Rostock beispielsweise sei das laut Spitzenverband schon gelungen, die Stadt Bergisch Gladbach sei ebenfalls bereits eine Pilotkommune.
Kommunen sind nun gefordert
Der DIHK fordert daher, dass die Kommunen nun ihre sogenannten HKR-Systeme den neuen Anforderungen anpassen und schnellstmöglich den Hersteller ihres Systems darauf ansprechen. Hilfreich könne es ferner auch sein, wenn die Unternehmen vor Ort bei den Kommunen für dieses Verfahren werben, nimmt der DIHK auch die Wirtschaft in die Pflicht. Weitere Informationen rund um die Einführung des digitalen Gewerbesteuerbescheides sind hier nachzulesen. (as)
Bild: © Studio Romantic – stock.adobe.com
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