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8. Oktober 2022
bAV-Vermittler vermitteln nicht nur Versicherungen

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bAV-Vermittler vermitteln nicht nur Versicherungen

bAV-Vermittler vermitteln nicht nur Versicherungen

Unternehmen haben sich im Hinblick auf ihre Mitarbeiter um vieles zu kümmern. Neben dem Fachkräftemangel kommen auch immer wieder neue Regulierungen und Vorschriften dazu. Den Überblick zu behalten, kann schwierig sein und kostet Zeit. Hier kann der Vermittler eine aktive Rolle einnehmen.

Ein Artikel von Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Mitherausgeberin des Kompass bAV und Vorsorge

Regulierung, neue Vorschriften und sich schnell verändernde wirtschaftliche Situationen: Arbeitgeber stehen zurzeit vor großen Herausforderungen. Vermittler werden dabei immer mehr zu einem der wichtigsten Ansprechpartner und Know-how-Transmitter für Arbeit­geber, was betriebliche Vorsorgesysteme angeht.

Aktive Rolle der Vermittler

Schon die Umsetzung des gesetz­lichen Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG), der zum 01.01.2022 „scharf geschaltet“ wurde, hat gezeigt, wie wichtig die aktive Rolle der Vermittler bei der Umsetzung war. Denn wer sonst hat bei kleinen und mittelständischen Unternehmen über diesen verpflichtenden Zuschuss informiert, die Deckungslücke aufgezeigt und wer sonst sollte diese eindecken? Denn der Gesetzgeber hatte zwar einen Zuschuss normiert, nicht aber, wie dieser umgesetzt werden kann. Wie die Praxis zeigt, muss hier weiterhin nachgearbeitet werden, da das Thema immer noch nicht überall optimal umgesetzt ist. Ein Bravo an die Vermittler: Vielerorts wurden nicht etwa minimalistisch 15% umgesetzt, sondern mit Blick auf Mitarbeiterbindung ein deut­liches Mehr an Zuschuss. Well done!

Betriebliche Altersvorsorge ist Teil des Nachweisgesetzes

Zum 01.08.2022 hat nun der Gesetzgeber wieder „zugeschlagen“: Das Nachweisgesetz wird novelliert. Ganz neu ist, dass ein Bußgeld in Höhe von maximal 2.000 Euro schon bei kleinsten Verstößen angedroht ist. Wer in den letzten Wochen die sozialen Medien beobachtet hat, weiß, dass Arbeitsrechtler elektrisiert waren. Mitten im Getümmel mit dabei: die betriebliche Altersversorgung. Ob Arbeitgeber dieses Thema bei ihrer Überarbeitung der Prozesse zum Nachweis immer auf dem Radar haben? Auch die Informationen im Intranet und der Einsatz von digitalen Portalen in der bAV, die überall selbstverständlich Einzug gehalten haben, müssen nun nochmals auf den Prüfstand. Denn Deutschland besteht auf dem Alleinstellungsmerkmal in Europa, dass nämlich der Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen weiterhin in Schriftform, also auf Papier mit sogenannter Nassunterschrift, erfolgen muss. Die Umsetzung liegt in der Hand des Arbeitgebers. Der Vermittler ist als kluger Hinweis­geber gefragt. Und das umso mehr, wenn der Hinweis von Unternehmer zu Unternehmer gegeben wird, dass das Bußgeld bei Verstoß gegen das Nachweisgesetz regelmäßig gegen den Geschäftsführer, nicht etwa gegen die Firma verhängt wird.

Was ist mit der Versorgungsordnung?

Und wie ist das mit der Versorgungsordnung? Denn gerade im Mittelstand ist die bAV mangels Betriebsrat oder Tarifvertrag regelmäßig nicht per Betriebsvereinbarung geregelt. Die Versorgungsordnung hilft zum Beispiel beim Nachweisgesetz nur, wenn sie zum einen formgerecht (also in Schriftform), zum anderen fristgerecht und – ganz wichtig – vollständig und richtig ist. Heißt: Soll die Versorgungsordnung wirklich wirken, muss sie regelmäßig rechtlich überprüft werden. Gleichzeitig ist der Vermittler mit der Überprüfung des Deckungskonzepts gefordert: Denn in den letzten Jahren gab es bei den Tarifen (Stichwort: Garantiehöhe) und den damit verbundenen Zusagearten, insbesondere BOLZ (beitragsorientierte Leistungszusage) statt BZML (Beitragszusage mit Mindestleistung), viel Bewegung und nicht immer ist das in den Versorgungsordnungen nachvollzogen worden. Zeit also für eine Generalinspektion im nächsten Jahresgespräch – verbunden mit einem Konzept für die regel­mäßige Pflege.

Bald fehlen Millionen Arbeitskräfte

Jetzt kommt die Jahrhundertherausforderung Arbeitskräftemangel für die deutschen Unternehmen: Die Generation der Babyboomer geht in den nächsten Jahren in Rente. Der Höhepunkt kommt 2030 mit dem geburtenstärksten Jahrgang 1964 und es werden dann geschätzt fünf bis sechs Millionen Arbeitskräfte einfach fehlen. Auch eine temporäre Rezession wird daran nichts Grundsätzliches ändern. Schon jetzt hat sich die Situation deutlich verschärft und nicht nur der Lohn, auch arbeitgeberfinanzierte Zusatzleistungen wie die bAV sind nun auch im Mittelstand als scharfes Schwert im Wettbewerb gefragt. Und wer anders als der Vermittler könnte als Ratgeber der Unternehmen dies initiieren und installieren?

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Ein Artikel von
Dr. Henriette Meissner