Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW und der Vermittlerverband VOTUM haben die Formulierungshilfen für Versicherungs- und Anlagevermittler aktualisiert.
Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden müssen ab August einfließen
Ab dem 02.08.2022 sind weitere Pflichten zu erfüllen – vornehmlich in der Beratung die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden und Kundinnen in die Produktempfehlung aufzunehmen. Daher haben die Verbände nun die Formulierungshilfen angepasst.
Rechtssicherheit bei Umsetzung der Transparenzverordnung
Dazu VOTUM-Vorstand Martin Klein: „Mit dieser Überarbeitung tragen wir der ab August geltenden Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen für Versicherungsvermittler Rechnung. Die bisher bestehende Möglichkeit, das Thema Nachhaltigkeit im Kundengespräch ganz außen vor zu lassen, gibt es nicht mehr, insofern war diese bisher auch in unseren Vorlagen noch vorhandene Alternative zu entfernen. Mit unserem Leitfaden bieten wir also weiterhin Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Transparenzverordnung – verständlich und praxisorientiert.“
Warum gibt es die Formulierungshilfen?
Die Transparenzverordnung (TVO) ist bereits seit dem 10.03.2021 EU-weit gültig. Diese verlangt von Versicherungs- und Anlagevermittlern – in der TVO als „Finanzberater“ bezeichnet – die Erfüllung erweiterter Informationspflichten. Dadurch entstanden in Zusammenarbeit von AfW und VOTUM die Hinweise und Formulierungsvorschläge.
Die angepassten Versionen können Vermittler nun downloaden
Die überarbeiteten Versionen der Formulierungshilfen stehen zum Download bereit auf der Website des AfW sowie auf der Website von VOTUM. (lg)
Bild: © magele-picture – stock.adobe.com
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können