Ein Artikel von Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfährt in diesem Jahr wieder einmal wichtige Änderungen. Zum 28.05.2022 tritt nämlich das „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht“ in Kraft. Dieses beruht auf der im Januar 2020 in Kraft getretenen EU-Richtlinie 2019/2161 zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbrauchervorschriften der Union – die sogenannte Omnibus-Richtlinie.
Das neue UWG schafft – unter anderem – neue Hinweis- und Informationspflichten für den Webseitenbetreiber. Dabei geht es insbesondere um Informationspflichten hinsichtlich Kundenbewertungen, die über die eigene Website dargestellt bzw. eingebunden werden. Da auch Versicherungsvermittler auf ihren Webseiten Kundenbewertungen darstellen, ist die Gesetzesänderung von zu beachtender Brisanz.
Seite 1 Wettbewerbsrecht: Informationspflichten bei Kundenbewertungen
Seite 2 Informationspflichten bei Kundenbewertungen
Seite 3 Einbindung von Bewertungsplattformen
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