Der Arbeitskreis Beratungsprozesse hat einen Mustervertrag zur Vergütungsvereinbarung mit Mandanten zum Download auf seiner Website veröffentlicht. Es ist eine Textvorlage für die Vergütung zwischen Maklern und Kunden, die dort ab sofort zur Verfügung steht. Sie kann sowohl für laufende Zahlungen als auch für Einmalbeträge genutzt werden. Eine konkrete Regelung für den Fall der Rechtsnachfolge (z. B. beim Verkauf) erleichtert die rechtskonforme Übertragung des Bestands. Erarbeitet wurde der Mustervertrag von der Expertengruppe „Alternative Vergütungsmodelle“ im Arbeitskreis Beratungsprozesse. Auch beteiligt war die Expertengruppe „Recht“.
Ergänzung zum bisherigen Angebot
Mit der Vorlage wird das Angebot für alternative Vergütungsmodelle ergänzt. Seit 2021 steht bereits das „Textmuster für Servicevereinbarungen Gewerbe und Privat“ online. Mitwirkende an beiden Lösungen sind der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM), der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), der Verband der Fairsicherungsmakler e.V. sowie die Servicegesellschaften germanBroker.net AG und CHARTA Börse für Versicherungen AG.
Vermittelnde unterstützen
Michael Franke, einer der Initiatoren des Arbeitskreis Beratungsprozesse, meint: „Versicherungsmakler leisten für ihre Kunden wertvolle Arbeit. Die gibt es nicht zum Nulltarif. Kommt eine Courtage nicht in Betracht, ist es legitim, dass der Kunde den Aufwand honoriert. Dank der engagierten Mitarbeit unserer Träger und Berufsverbände ist jetzt eine faire Vergütungsvereinbarung entstanden, die beiden Parteien gerecht wird. Damit kommen wir unserem Ziel, Vermittelnde bestmöglich zu unterstützen, einen weiteren Schritt näher. Sie dürfen unser Material wie immer kostenlos nutzen.“ (lg)
Bild: © Miha Creative – stock.adobe.com
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