Nach Angaben der Verbraucherschutzorganisation Bürgerbewegung Finanzwende haben in den letzten Jahren einige Versicherer vereinbarte Riester-Renten nachträglich gekürzt. Ob dies zulässig ist, will nun ein Versicherter im Fall einer fondsgebundenen Riester-Rente gerichtlich überprüfen lassen. Ihm hatte die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG (Zurich) den Rentenfaktor von gut 37 Euro auf knapp 28 Euro je 10.000 Euro Sparkapital gekürzt, heißt es dazu von den Verbraucherschützern. Der betroffene Riester-Kunde will diese Kürzung von rund 25% durch den Versicherer nicht hinnehmen und hat Klage eingereicht. Dabei geht es aus Sicht von Finanzwende auch um eine Grundsatzfrage, die viele Rentenversicherungen und staatlich geförderte Riester-Policen betrifft – bei der Zurich und weiteren Versicherungsunternehmen mit ähnlichen Klauseln.
Riester-Kürzungen seien erhebliche Einschnitte in die private Vorsorge
„Die Versicherer werben zwar gerne mit Sicherheit. Mithilfe unfairer Klauseln wird das zentrale Leistungsversprechen der Riester-Rentenversicherung – eine planbare Vorsorge – dann aber ausgehöhlt“, sagt Britta Langenberg, Vorsorgeexpertin der Bürgerbewegung Finanzwende. Die Verbraucherschutzorganisation hat nun angekündigt, den betroffenen Riester-Sparer bei dieser Grundsatzfrage zu unterstützen, um sein Recht vor Gericht durchsetzen zu können. Wie stark sich heutige Riester-Rentenkürzungen in Zukunft auswirken können, so heißt es in einer Erklärung durch die Bürgerbewegung Finanzwende weiter, wird im Fall des Klägers deutlich. Ein Viertel weniger Rente im Alter – das ist für viele Vorsorgende ein erheblicher Einschnitt. „Solche Klauseln folgen dem Motto: Das Versicherungsunternehmen gewinnt immer. Aus unserer Sicht wird hier der Gewinn von Unternehmen zu Lasten der Kunden gesichert. Das muss enden“, kritisiert Britta Langenberg.
Das sagt die Zurich zur Angelegenheit
Und wie äußert sich nun der beklagte Versicherer dazu? Zu laufenden Verfahren werde man sich nicht äußern, heißt es von der Zurich auf AssCompact Anfrage. Nur soviel: Grundsätzlich weise die Zurich darauf hin, dass die Argumentation unzutreffend ist, dass „wenn es auf den Finanzmärkten besser läuft, als bei Vertragsbeginn absehbar war, die Rente ja auch nicht erhöht“ würde. Vielmehr sei hingegen richtig, dass für eine Erhöhung keine bedingungsgemäße Vereinbarung mit dem Kunden notwendig sei, da für den Versicherungsnehmer begünstigende Regelungen immer möglich seien und grundsätzlich keiner Zustimmung bedürften. Außerdem, so die Zurich, sei vertraglich vereinbart, dass der Kunde automatisch von Überschüssen sowohl in der Anspar- als auch in der Rentenphase profitiere, wenn sich die Kapitalmärkte entsprechend positiv entwickeln würden. (as)
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