Beamtenanwärter und Beamte, darunter z. B. auch Polizisten und Richter, erhalten nun einen erweiterten Dienstunfähigkeitsschutz bei der uniVersa. Beispielsweise wird die vom Dienstherren entschiedene Versetzung in den Ruhestand, die aus gesundheitlichen Gründen erfolgt, nun ohne weitere Überprüfung anerkannt.
Außerdem erhöhen sich die Absicherungsgrenzen je nach Dienstgrad auf zwischen 750 und 1.100 Euro im Monat. Beamte auf Widerruf und Probe können einen Zweitvertrag über 1.250 Euro und einen Zeitraum von fünf Jahren abschließen, um die Versorgungslücke bis zur Verbeamtung zu überbrücken. Bei verbessertem Einkommen oder Lebensereignissen wie der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit besteht außerdem Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei einer Reduzierung der beamtenrechtlichen Versorgung und beim Tod des Ehegatten oder Lebenspartners ist dies nun ebenfalls möglich. (lg)
Bild: © chokniti – stock.adobe.com
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können