Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat basierend auf nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) und der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) die Rentenanpassung zum 01.07.2021 festgelegt. Da die gesetzlich verankerte Rentengarantie Rentenkürzungen verhindert, bleibt der aktuell geltende Rentenwert in Westdeutschland unverändert bei 34,19 Euro, obwohl die rechnerische Rentenanpassung negativ ausgefallen wäre.
Kleines Plus in Ostdeutschland
In den neuen Ländern steigt die Rente nur aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Rentenangleichung an das westdeutsche Niveau. Dementsprechend steigen die Renten in Ostdeutschland um 0,72% auf 97,9% des aktuellen Rentenwerts West. Der Rentenwert im Osten beträgt damit 33,47 Euro.
Lohnentwicklung coronabedingt negativ
Grundlage für die Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Sie beträgt in den alten Bundesländern –2,34% und basiert auf den vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Bruttolöhnen und -gehältern je Arbeitnehmer nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei die sogenannten „Ein-Euro-Jobs“ außer Acht gelassen werden. Das gesunkene Lohnniveau kann auf die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zurückgeführt werden.
Statistische Besonderheit wirkt sich nicht aus
Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist. In diesem Jahr kommt hier ein Sondereffekt zum Tragen, da die DRV Bund als Folge des Flexirentengesetzes die statistische Abgrenzung der beitragspflichtigen Entgelte geändert hat und nun deutlich mehr geringfügig Beschäftigte statistisch erfasst, weshalb die durchschnittlichen beitragspflichtigen Entgelte um rund 2% geringer ausfallen. Wegen der ohnehin negativen rechnerischen Rentenanpassung und der damit verbundenen Anwendung der Rentengarantie hat dies jedoch keinen Einfluss auf die Höhe der diesjährigen Rentenanpassung.
Nachhaltigkeitsfaktor wirkt sich negativ aus
Neben der Lohnentwicklung wird die Höhe der Rentenanpassung noch durch den Nachhaltigkeitsfaktor und den Faktor Altersvorsorgeaufwendungen bestimmt. Mit dem Nachhaltigkeitsfaktor wird die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. Auch hier kommt es zu negativen Auswirkungen aufgrund der Corona-Pandemie, weswegen sich der Nachhaltigkeitsfaktor in diesem Jahr mit –0,92 Prozentpunkten anpassungsdämpfend auswirkt.
Rentengarantie sichert Rentenniveau ab
Rein rechnerisch hätte sich aus den zuvor genannten Gründen eine Rentenanpassung von –3,25% ergeben. Aufgrund der Rentengarantie bleibt der Rentenwert jedoch weiterhin bei 34,19 Euro. Die Rentengarantie stellt seit dem Jahr 2009 sicher, dass die Anwendung der Rentenanpassungsformel nicht zu einer Minderung des aktuellen Rentenwerts führt. (tku)
Bild: © Ralf Urner – stock.adobe.com
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