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8. Februar 2021
BVK bietet eine Checkliste zur EU-Transparenzverordnung

BVK bietet eine Checkliste zur EU-Transparenzverordnung

Ab 10.03.2021 müssen Finanzberater ihren Kunden gegenüber Informationen zum Thema Nachhaltigkeit liefern. So will es die EU-Transparenzverordnung. Anhand einer Checkliste können Vermittler prüfen, ob und inwiefern sie von der Regelung betroffen sind und was nun zu tun ist.

Den 10.03.2021 sollten Versicherungsvermittler im Blick haben, denn ab diesem Zeitpunkt gilt es, die EU-Verordnung „über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“ (Nr. 2019/2088) anzuwenden. Die Transparenzverordnung sieht vor, dass Finanzmarktteilnehmer wie Produktanbieter und Finanzberater ihren Kunden gegenüber Informationen geben müssen zur Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen. Mit der Regelung soll erreicht werden, dass die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen bei der Kapitalanlage unter anderem von Lebensversicherern unterstützt werden.

Neue Informationspflichten für Vermittler

Damit kommen auch auf Vermittler neue Informationspflichten zu. So ist vorvertraglich bei allen Versicherungsanlageprodukten wie zum Beispiel bei fondsgebundenen Versicherungen und kapitalbildenden Lebensversicherungen auszuweisen, ob und wie die Investitionen Nachhaltigkeitskriterien und Umweltschutzaspekte berücksichtigen. Dazu zählen auch Bewertungen von Risiken und ihre Effekte auf die Rendite der Finanzprodukte. Auch wenn Vermittler Nachhaltigkeitsrisiken für nicht relevant halten, haben sie die Pflicht, dies klar und knapp zu begründen. All diese Informationen müssen Vermittlerbetriebe auf ihrer Homepage veröffentlichen, damit sie Kunden bereits bei der Geschäftsanbahnung oder vor Geschäftsabschluss zur Verfügung stehen.

Neuer Leitfaden zur Orientierung

Als Unterstützung für Vermittler hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund eine Checkliste zur Transparenz-Verordnung veröffentlicht. Anhand des Leitfadens können Vermittler prüfen, ob und inwiefern sie von der Regelung betroffen sind. Die Checkliste steht zum freien Download unter www.bvk.de.

Kritik des BVK an EU-Bürokratie

Dass Vermittler nun zusätzlich Informationspflichten stemmen müssen, kritisiert der BVK. „Die EU-Bürokratie verkennt die derzeitigen Corona-bedingten Einbußen und Beschränkungen unserer Branche. Zudem muss die Vermittlerbranche erst einmal all die Regulierungen der letzten Jahre stemmen und umsetzen. Und jetzt sollen wir unseren Kunden noch erklären, ob die von uns vermittelten Produkte den EU-Nachhaltigkeitszielen entsprechen,“ sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Und er spricht auch einen der großen Knackpunkte an: Noch hat die EU im Rahmen einer Taxonomie zur Klassifizierung von nachhaltigen Investments und Finanzprodukten noch nicht festgelegt, was genau unter Nachhaltigkeit zu verstehen ist. „Obwohl eine Taxonomie [...] noch aussteht, müssen wir Vermittler schon damit arbeiten“, so Heinz weiter. (tk)

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