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4. Februar 2021
Versicherungsvertragsgesetz soll geändert werden
Legal changes at the turn of the year 2021. 3d illustration.

Versicherungsvertragsgesetz soll geändert werden

Das Verbraucherschutzministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes vorgelegt. Damit sollen die aktuell verwendeten Kaskadenverweise gestrichen werden, die laut einem Urteil des EuGH gegen die Verbraucherkreditrichtlinie der EU verstößt.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorgelegt. Der Referentenentwurf sieht eine Neugestaltung der gesetzlichen Musterwiderrufsinformation vor, die in der Anlage zum VVG enthalten ist. Das Ministerium reagiert mit diesem Schritt auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach sogenannte Kaskadenverweise nicht den Vorgabe der EU-Verbraucherkreditrichtlinie entsprechen.

Kaskadenverweis verstößt gegen EU-Richtlinie

Aktuell verweist die Musterwiderrufsinformation auf gesetzliche Vorschriften, die wiederum auf andere Vorschriften verweisen (Kaskadenverweis). Gemäß der EU-Richtlinie 2008/48 über Verbraucherkreditverträge müssen Verbraucher jedoch in klarer und prägnanter Form darüber informiert werden, wann die 14-tägige Widerrufsfrist zu laufen beginnt. So ist es dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-66/19) vom März vergangenen Jahres zu entnehmen.

Ergänzung oder komplette Streichung

Das Problem soll nun dadurch beseitigt werden, dass die Musterwiderrufsvorlage um alle erforderlichen Pflichtangaben ergänzt wird, anstatt auf sie zu verweisen. Als Alternative zu dem vorgelegten Gesetzentwurf stellt das BMJV auch die Möglichkeit der Streichung der Mustervorlage in den Raum. Die EU-Mitgliedsstaaten sind nicht verpflichtet, eine derartige Vorlage anzubieten.

Gesetzlichkeitsfiktion bindet Gerichte

Ziel des Angebots einer Mustervorlage war es, Rechtssicherheit bei der Ausgestaltung von Versicherungsverträgen zu schaffen. Gerade um die angebotenen Mustervorlagen waren jedoch immer wieder rechtliche Streitigkeiten entbrannt. Verschärft wurde die Situation noch dadurch, dass Verbraucher ihr Recht auch nach dem Urteil des EuGH nicht durchsetzen konnten. Den Gerichten waren aufgrund der sogenannten Gesetzlichkeitsfiktion die Hände gebunden. Demjenigen, der eine unveränderte Mustervorlage nutzte, wurde nämlich durch den Gesetzgeber garantiert, dass er eine gültige Widerrufsbelehrung verwendet. Selbst wenn die Widerrufsbelehrung also gegen EU-Recht verstieß, konnten sich die deutschen Gerichte nicht über den Willen des nationalen Gesetzgebers hinwegsetzen (AssCompact berichtete).

Der Gesetzentwurf ist hier auf der Seite des BMJV zu finden. (tku)

Bild: © Alexander Limbach – stock.adobe.com

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