Ein Nischenprodukt, das bislang nur wenige kannten, ist im Zuge des coronabedingten Lockdowns in den Mittelpunkt gerückt und hat am Image der Branche gekratzt: die Betriebsschließungsversicherung. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e. V. erst jüngst auf seiner Jahresmedienkonferenz betonte, hätten die Versicherer für tatsächlich versicherte Fälle viel geleistet. Die BSV sei aber nie für eine globale Pandemie oder einen Lockdown konzipiert worden. Pandemien würden das Versicherungsprinzip aushebeln und seien daher rein privatwirtschaftlich nicht zu versichern.
Aktuare beleuchten Versicherbarkeit der Pandemie
Ob und inwieweit das Pandemierisiko abgedeckt werden kann, mit dieser Frage haben sich auch die Aktuare der Meyerthole Siems Kohlruss Gesellschaft für aktuarielle Beratung mbH (MSK) auseinandergesetzt. Die Ergebnisse präsentierte der MSK-Geschäftsführer Dr. Andreas Meyerthole vor Kurzem im Rahmen eines Pressefrühstücks.
„Es macht Sinn, nach Versicherungslösungen zu suchen“, betonte Dr. Meyerthole und verdeutlichte zunächst die „Schwere“ des Kumuls bei Pandemie am Beispiel des Hotel- und Gaststättengewerbes. Geht man von einem jährlichen Umsatz von 90 Mrd. Euro aus, würde bei einer Betriebsschließung von einem Monat und unter der Voraussetzung, dass alle Unternehmen auch ihren vollen Umsatzausfall versichert haben, ein einmonatiger Totalausfall bereits zu einem Schadenbedarf von 7,5 Mrd. Euro führen. Welches Prämienvolumen stünde dem gegenüber? Geht man weiter davon aus, dass ein solches Schadenereignis alle 100 Jahre eintritt, käme man auf eine Risikoprämie von 75 Mio. Euro, also 2,5 Promille des Jahresumsatzes.
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