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4. Dezember 2020
Kreditversicherer und Regierung verlängern Schutzschirm für Lieferketten
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Kreditversicherer und Regierung verlängern Schutzschirm für Lieferketten

Zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie haben Bundesregierung und Kreditversicherer in diesem Jahr einen gemeinsamen Schutzschirm für Lieferketten beschlossen. Eigentlich wäre er Ende 2020 ausgelaufen. Nun haben beide Seiten ihn aber bis Mitte 2021 verlängert.

Bundesregierung und Kreditversicherer haben die Laufzeit ihres gemeinsamen Schutzschirms für die Lieferketten der deutschen Wirtschaft bis zum 30.06.2021 verlängert. Zuvor war er nur bis zum 31.12.2020 terminiert. Mit dem Schutzschirm sollen Lieferbeziehungen zu Unternehmen gestützt werden, die vor der Corona-Pandemie wirtschaftlich gesund waren und durch die Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.

Kettenreaktionen verhindert

Kettenreaktionen konnten durch den gemeinsamen Schutzschirm bislang erfolgreich verhindert und das Vertrauen in die wirtschaftliche Stabilität gestärkt werden. „Die Kreditversicherer leisten mit dem Schutzschirm einen erheblichen Beitrag zur Bewältigung der Krise und stehen auch in diesem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld fest an der Seite ihrer Kunden“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Umfang und Funktion bleiben unverändert

Im Rahmen der sechsmonatigen Verlängerung bleiben Umfang und Funktion des Schutzschirms unverändert. „Durch die Garantie der Bundesregierung in Höhe von 30 Mrd. Euro können die Kreditversicherer ihren Kunden – trotz pandemiebedingt gestiegener Risiken – weiterhin Kreditlimite im bestehenden Umfang von über 400 Mrd. Euro zur Verfügung stellen“, so Asmussen.

Kein Freibrief für ohnehin instabile Unternehmen

Der Schutzschirm sei aber kein Freibrief für riskante Geschäfte mit Abnehmern, deren wirtschaftliche Stabilität schon vor der Corona-Pandemie in Frage stand. Die Versicherungen überwachen und bewerten weiterhin die Bonitäten der Abnehmer und übernehmen damit für ihre Kunden die wichtige Funktion der Risikoeinschätzung. In Fällen besonders schlechter Bonitätsentwicklung kann es weiterhin zu Limitkürzungen oder -aufhebungen kommen.

So sieht der Schutzschirm im Detail aus

Im Detail verpflichten sich die Kreditversicherer, ihre bestehenden Kreditlimite weitestgehend aufrecht zu erhalten und sich an den Schadenzahlungen im Rahmen des Schutzschirms mit 10% zu beteiligen. Die über die Garantie des Bundes hinausgehenden Ausfallrisiken tragen die Kreditversicherer. Darüber hinaus führen sie knapp 60% ihrer Prämieneinnahmen für das erste Halbjahr 2021 an den Bund ab. Die Einigung gilt vorbehaltlich einer Genehmigung durch die EU-Kommission. Aktuell beteiligen sich unter anderem Atradius, Coface, Credendo, Euler Hermes, R+V und Zurich am gemeinsamen Schutzschirm zur Absicherung von Lieferketten. (mh)

Bild: © Андрей Яланский – stock.adobe.com