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3. August 2024
„Makler müssen Impuls zur Hinterbliebenenvorsorge setzen“

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„Makler müssen Impuls zur Hinterbliebenenvorsorge setzen“

Die Sterbegeldversicherung steht häufig bei Verbraucher­schützern als zu teuer in der Kritik. Warum ist es Ihrer Ansicht nach wichtig, Verbraucher dennoch zur Sterbegeldver­sicherung zu beraten?

Diese Kritik lässt vollkommen außer Acht, worum es bei der finanziellen Vorsorge für Bestattung und Trauerfeier geht. Das Geld muss zur Verfügung stehen, wenn es gebraucht wird. Da die wenigsten Menschen den Zeitpunkt ihres Todes kennen, können Sparbuch und Sparplan das kaum leisten. Hinzu kommt, dass die zweckgebundene Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen zählt und im Todesfall sofort bereitsteht. Nicht zweckgebundenes Kapital kann beispielsweise für Pflegekosten in Anspruch genommen werden.

Inwiefern reicht die Bedeutung einer Sterbegeldversicherung über die reine Absicherung des Todesfallrisikos hinaus?

In der Sterbegeldversicherung spiegelt sich der ureigene Wunsch vieler Menschen nach einem selbstbestimmten Leben über den Tod hinaus wider. Während entsprechende Vollmachten und Vorsorgeverfügungen dem eigenen Willen Rechnung tragen, sichert die Sterbegeldversicherung die individuellen Vorstellungen vom letzten Weg finanziell ab und entlastet gleichzeitig die Hinterbliebenen. Das ist gelebte Generationenverantwortung.

Auch die Bedeutung einer Risikolebensversicherung wird oft unterschätzt. Wie können Versicherungsmakler diese Perspektive in Beratungsge­sprächen vermitteln?

Wir legen besonderes Augenmerk darauf, unseren Maklern die ganze Bandbreite der DELA Risikolebensversicherung mit den Tarifen aktiv Leben und aktiv Leben plus+ zu vermitteln. Im Kern geht es bei der Risikolebensversicherung darum, die finanziellen Folgen, die durch den Tod eines lieben Menschen entstehen, abzusichern. Daraus lassen sich konkrete Beratungsfelder für unterschiedliche Zielgruppen ableiten. Die Bandbreite reicht vom jungen Paar, das eine eigene Familie gründet, über zwei Menschen, die zusammen ein Eigenheim erwerben, bis hin zu Geschäftspartnern eines Unternehmens, die sich gegenseitig absichern möchten. Für Makler ist es entscheidend, diese Anlässe im Leben ihrer Kunden zu antizipieren.

Welche weiteren Einsatzmöglichkeiten für Risikolebensversicherungen gibt es, die oft übersehen werden und worüber Versicherungsmakler ihre Kunden aufklären können?

Das Thema Erben gehört sicherlich dazu. Wir haben dazu von unseren Rechtsexperten abgesicherte Beratungsansätze für Makler, beispielsweise für unverheiratete Paare mit geringen Freibeträgen, die sich gegenseitig finanziell absichern und zugleich die Erbschaftsteuerbelastung reduzieren wollen. Hier ist die Risikolebensversicherung über Kreuz ein guter Rat. Auch das Problem, dass Erben häufig die notwendige Liquidität fehlt, um Pflichtteilsansprüche, Abfindungen von Miterben und steuerliche Forderungen aus dem Erbe zu bedienen, lässt sich über eine auf das Leben des Erblassers abgeschlossene Versicherung lösen. Auf diese Weise kann beispielsweise der Verkauf geerbter Immobilien oder Unternehmen vermieden werden.

Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 08/2024 und in unserem ePaper.

Bild: © Edwin Brouwers, DELA

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Ein Interview mit
Edwin Brouwers