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Steuern & Recht
9. Mai 2016
§ 34i ist in Kraft: erste Prüfungsmöglichkeit im Juni

§ 34i ist in Kraft: erste Prüfungsmöglichkeit im Juni

Die „Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)“ ist am 06.05.2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und seit dem 07.05.2016 in Kraft. Damit sind Erlaubnisbeantragungen gemäß § 34i GewO möglich, die ersten IHK-Sachkundeprüfungen werden ab Ende Juni angeboten. Darauf weist der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. in einer Presseerklärung hin.

Die ersten IHK-Sachkundeprüfungen werden in einigen Kammern nach AfW-Informationen am 23.06.2016 abgenommen. Viele Kammern werden aber erst ab September Prüfungstermine für die Prüfungen „Fachmann/Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“ anbieten können. Die Gründe für die späten Prüfungsmöglichkeiten erläutert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher: „Für die Prüfungsabnahme und Gebührenfestlegung benötigt es unter anderem einen Beschluss der Vollversammlung einer jeden prüfungsabnehmenden IHK, dann eine Genehmigung der Rechtsaufsicht sowie eine anschließende Veröffentlichung im Amtsblatt. Je nach Termin der nächsten Vollversammlung kann dieser Prozess etwas dauern.“

Rasches Handeln

Der AfW fordert alle Berater/Vermittler von Immobiliardarlehen auf, ihre § 34i-Erlaubnis möglichst zeitnah zu beantragen, um nicht am 21.03.2017 ohne entsprechende Erlaubnis dazustehen. (kb)