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18. Oktober 2021
Zuschüsse und Fördergelder für Investitionen in Innovationen
Zuschüsse und Fördergelder für Investitionen in Innovationen

Zuschüsse und Fördergelder für Investitionen in Innovationen

Marktveränderungen aufgrund von Digitalisierung und neuen Kundenanforderungen lassen Maklerbetriebe über Investitionen nachdenken. Manchmal mündet dies in die Umsetzung von Innovationen. Mögliche Fördermittel sollten sie dabei nicht außer Acht lassen. Der Experte Kai Schimmelfeder informiert in einer AssCompact Serie über die Möglichkeiten. Teil 6

Unternehmen, die Investitionen in Innovationen und Entwicklung planen, können Fördermittel in Form von Zuschüssen beantragen. Je Projekt eines Unternehmens (Antragsteller) können bei bis zu 550.000 Euro Investitionssumme für Innovationsvorhaben ein Zuschuss bis 45% und somit bis zu 247.500 Euro erreicht werden. Dieser Zuschuss wird an das Unternehmen gegen Nachweis der Kosten und Ausgaben prozen­tual ausgezahlt.

Was Innovation sein kann – Ein Beispiel

Treffen sich ein Tischler und ein Farbenlieferant. Fragt der Tischler den Farbenlieferanten: „… und was machst du so?“ Sagt der Farbenlieferant: „Ich mach jetzt Innovation!“ Äußert sich der Tischler fragend: „Du machst in Innovation?“ Antwortet der Farbenlieferant: „Ja. Ganz einfach. Bis gestern haben wir nur blaue Farben produziert und verkauft. Aber ab heute produzieren wir auch rote Farbe – und das ist die Innovation! Wird sogar vom Staat finanziell mit Fördermitteln unterstützt!“ Erwidert der Tischler: „Soll das bedeuten, dass ich für meine Fräsmaschine eine andere Frästechnik erfinden könnte und das wäre dann Innovation?“ Antwortet der Farbenlieferant: „Ja, das kann eine Innovation sein!“ Antwortet der Tischler: „Das wusste ich nicht! Was ich da wohl an Fördermitteln schon alles verloren habe?“

Innovation muss nicht die ganze Welt verändern, um gefördert zu werden

So oder so ähnlich kann es sich darstellen, wenn Unternehmen nicht genau wissen, was schon Innovation sein kann (die auch noch finanziell gefördert wird). Die meisten Unternehmen denken wahrscheinlich, dass eine Innovation die Welt verändern muss, um vom Staat mit Fördermitteln bzw. Zuschüssen gefördert zu werden. Aber dem ist überhaupt nicht so. Es ist alles viel einfacher!

Am besten, wir starten mit der Begriffsbestimmung und Differenzierung: Das Wort Innovation bzw. „innovare“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „erneuern“ bzw. „Erneuerung“. An dieser Stelle schon gleich die Information von mir: Um innovativ zu sein (und auch geschenktes Geld bzw. Zuschüsse zu erhalten), müssen Unternehmen nicht „alles“ erneuern, sondern eigentlich „nur“ einen bestimmten Aspekt verändern. Wie in dem Beispiel geschildert, kann es wirklich die Umstellung von blauer auf rote Farbe sein. Das kann bereits gefördert werden und die „Entwicklungskosten“ für diese Umstellung werden vom Staat mit „nicht rückzahlbaren Zuschüssen“ unterstützt (geschenktes Geld vom Staat!).

In den meisten Projekten ist eine Innovation auch eher subjektiv (rote Farbe statt blauer Farbe). Das bedeutet, dass es keine „MEGA Erfindung“ ist, sondern es beginnt eben schon dann eine Innovation zu sein, wenn es für das jeweilige Unternehmen eine Neuerung darstellt. Es setzt auf Bekanntem auf. Das ist genau der Bereich, den der Staat bei kleinen und mittleren Unternehmen mit Zuschüssen fördert.

Zuschuss: Wofür gibt es was?

Gefördert werden Projekte bzw. Vorhaben zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Gefördert wird dabei die Durchführung von Projekten in KMU (kleine und mittlere Unternehmen) zur Entwicklung betriebsinterner Innovationskompetenzen.

Die Projekte werden gefördert, wenn die Projekte ohne Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden könnten, diese mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet sind und die Projekte auf anspruchsvollem Innovationsniveau die Wettbewerbs­fähigkeit der Unternehmen nachhaltig erhöhen und damit neue Marktchancen eröffnen und Arbeitsplätze schaffen bzw. sichern.

Die Projekte müssen dabei auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen abzielen, die mit ihren Funktionen, Parametern oder Merkmalen die bisherigen Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen deutlich übertreffen und sich am internationalen Stand der Technik orientieren. Das technologische Leistungsniveau der Unternehmen und deren Innova­tionskompetenz soll insbesondere durch den Einstieg des Unternehmens in ein neues Technologiefeld oder eine neue Kombination von modernen Technologien im Unternehmen erhöht werden.

Was wird genau gefördert und erhält Zuschüsse?

Gefördert werden Personalkosten, übrige Kosten (pauschaler Aufschlag auf die Personalkosten bis zu 100%), Kosten für Forschungs- und Entwicklungsaufträge (maximal 25% der Personalkosten).

Aber: Ohne Antragstellung vor dem Maßnahmenbeginn ist keine Förderung möglich. Deswegen: immer vorher den Antrag stellen.

Ausnahmen gibt es nicht. Diese Zuschüsse müssen also immer rechtzeitig vor dem Start des Investitionsvorhabens beantragt werden, um sich die Förderung zu sichern. Der Vorteil des Zuschusses liegt darin, dass dieser nach Ende des Projektes nicht zurückgezahlt werden muss.

Vorteile liegen damit in der Einsparung und dem Schutz der Liquidität des Unternehmens, da schon nach Projektstart (und vorheriger Beantragung der Förderung!) erste Anteile des gesamten Zuschusses abgerufen werden können. Somit finanziert der Zuschuss schon während der Laufzeit des Projektes die Kosten. Vorteil ist auch, dass alle Rechte und Erfolge des Projektes bei dem Unternehmen bleiben und somit die weitere Wertschöpfung zu 100% dem Unternehmen zufließen kann. Vorteil ist auch, dass sich der Wert des Unternehmens steigert, da die Innovation als ein wertsteigerndes Instrument in die Unternehmensbewertung einfließt.

Voraussetzungen gibt es auch

Die Förderung ist an sinnvolle und machbare Voraussetzungen geknüpft: Das Unternehmen zielt auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ab, die mit ihren Funktionen, Parametern oder Merkmalen die bisherigen Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen deutlich übertreffen und sich am internationalen Stand der Technik orientieren. Hinzu kommt: Das zu fördernde Projekt erhöht nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens auf anspruchsvollem Niveau und eröffnet damit neue Marktchancen. Gleichzeitig werden neue Arbeitsplätze geschaffen bzw. bestehende gesichert. Und ein besonderer Punkt ist: Das zu fördernde Projekt kann ohne Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden.

Geplante Innovationen von Unternehmen wie Maklern können auf mögliche Förderprogramme getestet werden. Einfach auf die Website www.foerdermittel-testen.de gehen und die Investitionspositionen und ergänzende Angaben eingeben. Das Team von feder consulting analysiert dann die infrage kommenden Förderprogramme.

Über den Autor

Kai Schimmelfeder (kaischimmelfeder.de) ist Fördermittel-Experte und begleitet mit seinem Team Unternehmen in der Fördermittelbeantragung. Er ist Buchautor und Sachverständiger für öffentliche Fördermittel und Zuschüsse. In der Fernsehsendung „KAI SCHIMMELFEDER EXKLUSIV – Das Fördermittel Magazin“ bietet er wöchentlich neue Impulse für Unternehmen.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 10/2021, Seite 116 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Андрей Яланский – stock.adobe.com

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Ein Artikel von
Kai Schimmelfeder