Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben viele Sparkassen ihren Prämiensparern jahrelang zu wenig Zinsen berechnet. Daher führt der vzbv gegenwärtig mehrere Musterfeststellungsklagen gegen Sparkassen. Und im konkreten Fall der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz und die Kreissparkasse Stendal vor dem Oberlandesgericht Naumburg (OLG) hat der vzbv nun auch einen Teilerfolg erzielt.
Falsche Zinsanpassungen durch Sparkassen
Folgende Ausgangssituation lag dem genannten Verfahren zugrunde: Die beiden genannten Sparkassen und ihre Vorgängerinnen boten in den 1990er- und 2000er-Jahren Prämiensparverträge an, die unwirksame Vertragsklauseln zur Zinsanpassung enthielten. Später legten die beklagten Sparkassen ersatzweise eigenmächtig Kriterien fest, nach denen sie die Zinsanpassungen vornahmen. Allerdings sei dieses Vorgehen nach Einschätzung des vzbv falsch.
Gericht bestätigt die vzbv-Auffassung
Und genau diese Auffassung bestätigte nun auch das OLG im Rahmen eines mündlichen Verfahrens. Die Sparkasse Mansfeld-Südharz und Kreissparkasse Stendal müssen die Zinsen daher neu berechnen. „Der Verhandlungstag am OLG Naumburg ist ein Fortschritt für zahlreiche Verbraucher in Sachsen-Anhalt. Die Klärung der Frage, welche Zinsnachzahlungen ihnen zustehen, rückt damit näher“, sagt Patrick Langer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv. Die zusätzlichen Zinsansprüche der Verbraucher bewegen sich nach Einschätzung des vzbv teilweise im vierstelligen Bereich. Zuvor hatte sich bereits der Bundesgerichtshof im Wesentlichen inhaltsgleich in einem Urteil gegen die Sparkasse Leipzig geäußert, ordnete der vzbv die gegenwärtige Situation ein.
Einige Fragen werden noch durch Gutachten geklärt
Allerdings: Ein Urteil hat das OLG damit noch nicht gesprochen. Das OLG wird sich nun zuerst mit der Frage auseinandersetzen, nach welchen Kriterien die Zinsen neu berechnet werden müssen. Dafür müsse zunächst ein Gutachten abgewartet werden, das der Senat in einem Parallelverfahren des vzbv gegen die Saalesparkasse eingeholt habe, teilt der vzbv schriftlich mit. Und mit diesen wegweisenden Urteilen ist dann nicht vor dem Jahr 2023 zu rechnen. (as)
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