Der DIHK hat aktuelle Vermittlerzahlen für das vierte Quartal 2018 veröffentlicht. Zum Stichtag 01.01.2019 waren insgesamt 37.874 Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f GewO im Finanzanlagenvermittlerregister eingetragen. Gegenüber dem dritten Quartal 2018 ist die Zahl im vierten Quartal gestiegen. Und auch im Jahresvergleich zeigt sich eine Zunahme der 34f-Eintragungen: Am 01.01.2018 waren es noch 37.432, nun sind es 442 Vermittler mit Erlaubnis nach §34f GewO mehr. Wie die Zahlen zudem belegen, haben 37.384 und damit fast alle der Finanzanlagenvermittler die Erlaubnis zur Vermittlung von Investmentfonds nach § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO. Die Erlaubnis zur Vermittlung von geschlossenen Fonds (§ 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO besitzen 9.083, zur Vermittlung von Vermögensanlagen (§ 34f Abs. 1 Nr. 3 GewO) 6.115.
Auch Zunahme der Immobiliardarlehensvermittler
Zum 01.01.2019 waren insgesamt 51.652 Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 S. 1 GewO im Vermittlerregister verzeichnet. 644 davon treten als Honorar-Immobiliardarlehensberater nach § 34i Abs. 5 GewO auf. Zum Stichtag 01.01.2018 waren 49.714 Immobiliardarlehensvermittler registriert. Somit ergibt sich auch hier ein Anstieg, und zwar um 1.948 Vermittler.
So sieht es bei dem Honorar-Finanzanlagenberater aus
Laut aktueller DIHK-Statistik waren zum 01.01.2019 insgesamt 191 Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach § 34h GewO im Vermittlerregister eingetragen. Im Vergleich zum Stichtag 01.01.2018 bedeutet dies einen Anstieg um 30 Berater. Gegenüber dem dritten Quartal 2018 zeigt die Statistik aber einen geringfügigen Rückgang von 193 auf 191. (tk)
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