Ab August gilt im Vermittlungsgeschäft die neue Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen bei Kunden. Nun hat sich jedoch – zumindest vorübergehend – eine Ausnahme ergeben: Wie der VOTUM Verband mitgeteilt hat, hat das Bundeswirtschaftsministerium nämlich 34f-Vermittler von dieser Abfragepflicht befreit.