Ein Artikel von Andreas Grimm
Sterben ist eigentlich eine ganz einfache Sache. Nein, ich meine nicht den Sterbeprozess an sich. Ich meine das Thema „Sterben“ und die Vorsorge für die eigene Firma, was den Fall der Fälle betrifft. Denn eigentlich ist es gar nicht so schwer, die Dinge rund um die eigene Firma zu Lebzeiten zu regeln. Man muss nur wissen, was man erreichen will und mit welchen Regelungen oder Maßnahmen diese Ziele erreicht werden können.
Doch merkwürdigerweise kümmern sich relativ wenige Makler darum, die Firma gegen den eigenen Tod abzusichern. Die Lebensrisiken anderer zu versichern, scheint ihnen mehr Spaß zu machen.
An der falschen Stelle gespart
Aber auch bei denen, die sich gekümmert haben, finden wir sehr oft ein laienhaft konzipiertes Stückwerk, das im Ernstfall nicht funktioniert hätte oder sich auf den Familienfrieden absolut toxisch ausgewirkt hätte. Nicht selten fallen die Bestände an die Versicherer oder Pools zurück. Angehörige stehen vor einem finanziellen Scherbenhaufen oder erben nur einen Bruchteil dessen, was mal war.
Dabei kennen Makler die Problematik aus eigener Erfahrung: Wie oft ärgern sie sich über erfolglose Akquise- und Beratungsversuche bei ihren potenziellen Kunden, die genau deshalb nicht für eine Beratung oder einen Abschluss in Sachen Altersvorsorge oder Familienabsicherung zu gewinnen sind, weil sie dem Akquisiteur übermäßiges Gewinnstreben unterstellen. Das Ergebnis: Viele Menschen in Deutschland haben gar keine oder eine lückenhafte Altersvorsorge und Todesfallabsicherung für ihre Familie. Nicht selten treffen sie dann Entscheidungen, die von Profis beratene Kunden anders treffen würden.
Viele Makler scheinen in eigener Sache aber genau gleich zu ticken: Sie versuchen, das Honorar für einen Berater zu sparen und mit angelesenem Halbwissen und Tipps von Kollegen ihr Unternehmen gegen die Folgen ihres Todes abzusichern, indem sie beispielsweise auf Anraten ihres Anwalts ihr Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln.
Umwandlung in GmbH keine Lösung
Sehr oft ist aber genau diese Form der Absicherung totaler Unsinn. Weil etwas abgesichert wird, was im Todesfall gar nichts wert ist: Bei einem kleinen Vorsorgemakler besteht beispielsweise der größte Umsatzanteil aus Abschlusscourtagen. Stirbt der Makler, „stirbt“ der Marktzugang oft mit, die Abschlusscourtagen bleiben aus. Der Wert des Unternehmens reduziert sich schlagartig auf den Ertragswert der Bestandscourtage. Ob GmbH oder Einzelfirma ist da letztlich fast Wurst. Statt der Umwandlung in eine GmbH wäre vermutlich eine großzügige Risiko-LV die bessere Wahl gewesen.
Was beim Vorsorgemakler angeraten ist, kann beim Sach- oder Gewerbemakler absolut falsch sein. Und wenn dann eine komplexe Familiensituation dazukommt, wird es richtig kompliziert.
Wer als Unternehmer an dieser Stelle Geld für einen Berater spart, spart definitiv an der falschen Stelle, denn im Ernstfall hat er mit seinem Ableben auch das Familienvermögen gleich mit ins Jenseits transportiert. Von wegen, man könne nichts mit „rüber“ nehmen.
Über den Autor
Andreas W. Grimm ist Gründer des Resultate Institut und beleuchtet an dieser Stelle regelmäßig Aspekte zur Nachfolgeplanung. Gemeinsam mit AssCompact hat er den Bestandsmarktplatz initiiert.
Diesen Beitrag lesen Sie auch in AssCompact 06/2024 und in unserem ePaper.
Bild: © New Africa – stock.adobe.com
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