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5. März 2024
Wie die Assekuranz verlorene Mitarbeiter zurückgewinnen kann

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Wie die Assekuranz verlorene Mitarbeiter zurückgewinnen kann

Wie die Assekuranz verlorene Mitarbeiter zurückgewinnen kann

Viele Versicherer und Makler unternehmen enorme Anstrengungen, um junge Kräfte zu begeistern und an sich zu binden. Das alleine wird jedoch nicht genügen, um den Schlüssel zum Erfolg zu sichern. Die Rückgewinnung erfahrener Leistungs- und Wissensträger wird für viele Unternehmen zur Zukunftsfrage.

Ein Artikel von Thomas Dudkiewicz und Jürgen Dörendahl, beide geschäftsführende Gesellschafter der le groupe bleu GmbH

Nie waren in Deutschland so wenige Fach- und Führungskräfte verfügbar wie heute. Das zeigt der aktuelle Talent-Klima-Index, den die Hochschule Fresenius jährlich erhebt. Der Druck auf Unternehmen steigt, gerade im Finanzdienstleistungssektor. Denn nach aktuellen Schätzungen werden sie bis 2030 allein durch Verrentung durchschnittlich deutlich mehr als 30% ihrer Mitarbeitenden verlieren.

Versicherern und Maklern kommen damit nicht nur immense Kapazitäten abhanden, sondern auch wertvolles, teils über lange Jahre aufgebautes Expertenwissen. Wollen sie gegensteuern, müssen sie kreative Wege im Recruiting gehen – das bedeutet auch, sich verstärkt mit der Wiedereinstellung von qualifizierten Mitarbeitenden zu beschäftigen, die das Unternehmen bereits verlassen haben.

Rehiring-Potenzial: 43% können sich Rückkehr zum alten Arbeitgeber vorstellen

Die Rückgewinnung erfahrener Leistungsträger kann enorme Potenziale freisetzen. Doch die Unternehmen nutzen die Chance des Rehiring oder auch Boomerang Hiring bei Weitem noch nicht aus. Das zeigt zum Beispiel eine Studie der Königsteiner Gruppe, bei der 43% von über Tausend Beschäftigten angaben, sich eine Rückkehr zum ehemaligen Arbeitgeber vorstellen zu können. Tatsächlich sind aber nur 5% zum früheren Unternehmen zurückgekehrt. Der Assekuranz geht damit ein riesiges Fachkräftepotenzial verloren, das relativ leicht erschließbar wäre.

Gerade in der komplexen Versicherungsbranche ist die Sicherstellung von Wissen über Kunden, Produkte und Prozesse essenziell. Die Rückkehrer, sogenannte Bumerang-Mitarbeiter, kennen das Unternehmen gut, sind mit der Kultur und den Abläufen im Haus vertraut und müssen nicht erst intensiv eingearbeitet werden. Oftmals bringen sie auch neue Erfahrungen ein, die dem Unternehmen helfen, sich weiterzuentwickeln. In den meisten Fällen ist es zudem kostengünstiger, frühere Angestellte wiedereinzustellen als eine neue Kraft, die noch lernen und Erfahrungen sammeln muss.

Silver worker: Talente aus der Rente gewinnen

Ein weiterer wachsender Talent-Pool, der bei heutigen Recruiting-Strategien noch zu wenig Beachtung findet, sind Ex-Mitarbeitende im Ruhestand. Fast ein Drittel der Arbeitnehmer in Europa will nach einer Studie der OECD in den nächsten zehn Jahren in Rente gehen – ein Großteil davon sind gut qualifizierte Fach- und Führungskräfte. Aufseiten der Pensionisten ist die Bereitschaft zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erstaunlich hoch: Beinahe zwei Drittel aller Bürger in der EU würden eine Kombination aus Teilzeitarbeit und Teilrente zum reinen Rentnerdasein präferieren. Vor allem Hochqualifizierte sind motiviert, wieder aktiv zu werden. Je flexibler die Arbeitsmodelle für die Ex-Mitarbeiter, desto höher die Wahrscheinlichkeit für ein erfolgreiches Rehiring aus dem Ruhestand.

Versicherer und Makler können sich all dies zunutze machen. Mit kreativen Arbeitskonzepten und spannenden Aufgabenprofilen lassen sich auch erfahrene Kräfte aus der Pensionierung wieder ins Unternehmen integrieren. Von der Erfahrung und dem Wissen können gerade die jüngeren Arbeitnehmer profitieren. Marketingstrategen sprechen sogar von Corporate Granfluencern: Mitarbeiter, die noch im Ruhestand mit Freude das tun, was sie mögen, können die beste Inspiration für andere sein.

Damit eine Rückholaktion Ehemaliger gelingt, müssen Arbeitgeber die entsprechenden Voraussetzungen schaffen. Notwendig sind persönliche Wertschätzung der Arbeitsleistung und der Person – und diese darf nicht mit dem Arbeitsverhältnis enden.

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Ein Artikel von
Thomas Dudkiewicz
Jürgen Dörendahl