Im Rahmen ihres Verbraucherschutzauftrags informiert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) derzeit über White-Label-Versicherungspolicen. Anlass dürfte das laufende Insolvenzverfahren gegen die ELEMENT Versicherung sein. ELEMENT hatte als White-Label-Versicherer zahlreiche Policen über Kooperationspartner angeboten. Generell hat der White-Label-Ansatz in der Versicherungsbranche durch den Aufstieg von InsurTechs deutlich an Bedeutung gewonnen – insbesondere im digitalen Vertrieb und im Bereich der sogenannten Embedded Insurance.
So funktioniert White-Labeling
Beim White-Labeling entwickelt ein Versicherungsunternehmen ein Produkt – etwa eine Tierversicherung, Unfall- oder Reiseversicherung –, das anschließend von einem anderen Unternehmen unter eigener Marke vertrieben wird. Im Englischen nennt man das Geschäftsmodell aufseiten des Versicherers „insurance-as-a-service“, während beim Vertrieb und der Verwaltung der Begriff des White-Label-Produkts verwendet wird. In der Kommunikation mit den Kunden treten im Wesentlichen die Partner-Unternehmen auf.
In Wirklichkeit ist man nämlich nicht beim Partnerunternehmen, sondern beim zugrunde liegenden Versicherer versichert – dem Risikoträger, der das finanzielle Risiko bei Schäden oder Verlusten übernimmt. Wer der tatsächliche Versicherer ist, wird in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen genannt. Bezüglich der versicherbaren Risiken sowie der ausgeschlossenen Schadensfälle unterscheiden sich White-Label-Produkte oft kaum von herkömmlichen Versicherungen. Entscheidendes Merkmal ist vor allem der überwiegend digitale Vertrieb und die veränderte Struktur der beteiligten Unternehmen.
Worauf Kunden nach Ansicht der BaFin achten sollen
Die Versicherungsaufsicht weist darauf hin, wie wichtig es für Kundinnen und Kunden ist zu wissen, ob es sich bei einem Angebot um ein White-Label-Produkt handelt, da in diesem Fall zwei verschiedene Unternehmen beteiligt sind. Über beide sollten sich Interessierte umfassend informieren. Angaben dazu finden sich oft auf Webseiten oder in Apps, allerdings meist im Kleingedruckten, in Fußnoten, im Impressum oder in den häufig gestellten Fragen (FAQ). Die BaFin empfiehlt, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), den Versicherungsantrag und den Versicherungsschein genau zu prüfen – darin muss klar ersichtlich sein, welches Unternehmen tatsächlich das Versicherungsrisiko trägt.
Vergleich, Beratung und Datenschutz
Ein Vergleich lohnt sich grundsätzlich: Leistungen, Risikobeschränkungen und das Preis-Leistungs-Verhältnis können je nach Anbieter und Produkt stark variieren. Dabei sollten auch besondere Merkmale wie Zusatzleistungen berücksichtigt werden. Entscheidend ist zudem nicht nur der Preis, sondern auch, welche Bedingungen und Ausschlüsse gelten – diese unterscheiden sich je nach Versicherung erheblich. So können etwa bei Krankenzusatzversicherungen Wartezeiten anfallen oder bei Tierkrankenversicherungen bestimmte Eingriffe ausgeschlossen sein. Wer sich mit den Bedingungen vertraut macht, kann spätere Enttäuschungen vermeiden, so die BaFin.
Auch im digitalen Versicherungsabschluss gelten dieselben Regeln wie im stationären Vertrieb. Wer eine Beratung wünscht oder unsicher ist, sollte sich nicht scheuen, beim Kundenservice nachzufragen – auch, um zu klären, wer der eigentliche Versicherer ist.
Da bei White-Label-Versicherungen mindestens zwei Unternehmen Daten austauschen, sollten Kunden besonders aufmerksam mit ihren persönlichen Informationen umgehen, auch darauf geht die BaFin ein. Die technischen Schnittstellen zwischen den Beteiligten können potenziell ein erhöhtes Risiko für Datenschutzprobleme darstellen. Es sei daher ratsam, genau zu prüfen, zu welchem Zweck die Daten verwendet werden sollen, und nur dann einzuwilligen, wenn man damit wirklich einverstanden ist. (bh)
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