Nach dem Stopp des sogenannten Whistleblower-Gesetz am 10.02.2023 im Bundesrat (AssCompact berichtete), hat nun Medienberichten zufolge die EU-Kommission Deutschland wegen unzureichendes Schutzes von Hinweisgebern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Der Bundesrepublik wird vorgeworfen, Regeln zum Schutz von Menschen, die Verstöße gegen EU-Recht melden, nicht vollständig umgesetzt zu haben, hieß es. Zusammen mit Deutschland werden auch sieben weitere EU-Staaten verklagt. Das EU-Recht zum Whistleblower-Schutz verpflichtet die Mitgliedstaaten eigentlich, Hinweisgebern geeignete Kanäle zur Verfügung zu stellen, über die sie vertraulich Verstöße gegen EU-Vorschriften melden können. „Damit soll ein zuverlässiger Schutz vor Repressalien etabliert werden“, heißt es von der Kommission.
EU einigte sich bereits 2019 auf einen besseren Schutz
Beim sogenannten Whistleblowing geht es um das Aufdecken und Weitergeben von Missständen oder kriminellen Machenschaften durch Insider. Angesichts mehrerer Skandale wie dem Facebook-Datenleck oder den Panama Papers, die erst durch Whistleblower öffentlich geworden waren, hatte sich die EU 2019 auf neue Regeln geeinigt. Diesen sei Deutschland nun mit dem Scheitern des nationalen Whistleblower-Gesetz nicht ausreichend nachgekommen. Die EU-Vorgaben decken unter anderem Verstöße im Bereich der Geldwäsche, der Unternehmensbesteuerung, beim Datenschutz, bei der Lebensmittel- und Produktsicherheit, beim Umweltschutz und der nuklearen Sicherheit ab. (as)
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