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17. November 2022
Wenig Bewegung bei BU-Versicherungsbedingungen, aber …

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Wenig Bewegung bei BU-Versicherungsbedingungen, aber …

Wenig Bewegung bei BU-Versicherungsbedingungen, aber …

Mehr Möglichkeiten bei Nachversicherungsgarantie

Weiterhin ein wichtiges Thema sind die Möglichkeiten, den Versicherungsschutz nachträglich ohne Gesundheits- und/oder Risikoprüfung anpassen zu können. Dabei werden einerseits die anlassunabhängigen Anpassungsmöglichkeiten ausgeweitet. Andererseits nimmt die Anzahl der Anlässe, zu denen eine solche Erhöhung möglich ist, weiter zu. Aus Kundensicht ist diese Entwicklung grundsätzlich zu begrüßen, allerdings muss auch ganz deutlich darauf hingewiesen werden, dass die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Nachversicherung die Produkte immer schwerer vergleichbar machen. Immer mehr Möglichkeiten führen jedoch in der Praxis nicht zwingend dazu, dass sich dem Kunden auch tatsächlich mehr Optionen bieten. Durch die Begrenzung der Erhöhungen dürfte für viele Kunden, die von Versicherungsbeginn an über einen der Höhe nach adäquaten Schutz verfügen, gar keine Anpassungsmöglichkeiten mehr bestehen, weil die Höchstgrenzen schon ausgeschöpft sind. Daneben sind zahlreiche Restriktionen zu beachten wie das erreichte Alter, die bereits zurückgelegte Vertragslaufzeit, die noch bestehende Restvertragslaufzeit und vieles andere mehr. Die Frist, innerhalb derer ein Kunde nach Eintritt eines optionsauslösenden Ereignisses die Nachversicherung ausüben kann, ist bei vielen Gesellschaften inzwischen auf zwölf Monate ausgedehnt worden.

Ausweitung der Einmalleistungen

Als weitere Tendenz scheint sich abzuzeichnen, dass die Anbieter zunehmend Einmalleistungen bei Eintritt von bestimmten schweren Erkrankungen in Aussicht stellen und/oder zusätzliche Leistungsauslöser für eine gegebenenfalls auch befristete Rentenzahlung abbilden, zum Beispiel, wenn die versicherte Person einen Rollstuhl benötigt. Grundsätzlich gewinnen additive Einmalzahlungen an Bedeutung, die beispielsweise als Wiedereingliederungshilfe, als Anfangshilfe oder als Umorganisationshilfe gezahlt werden. Für die Kunden können dies sicher sinnvolle Add-ons sein, allerdings stellt sich schon die Frage, ob bzw. inwieweit derartige Zusatzleistungen das Produkt verteuern. Eines der nach wie vor größten Probleme innerhalb der BU liegt ja immer noch darin, dass sie für viele Interessenten schlicht zu teuer ist. Daher wäre es sehr wünschenswert, wenn prämienrelevante Produktmerkmale optional angeboten würden und der Kunde somit selber entscheiden kann, ob er bereit ist, für eine Anfangshilfe einen zusätzlichen Prämienbestandteil zu bezahlen.

Überprüfung der Tarifierung als Wettbewerbsmerkmal

Immer mehr Versicherer geben ihren Versicherten auch die Möglichkeit, anlassbezogen oder anlassunabhängig ihre Tarifierung überprüfen zu lassen. Die Berücksichtigung (neuer) beruflicher Qualifikationen beispielsweise kann dann zu einem Qualifikationsbonus führen oder zu einer grundsätzlichen Eingruppierung in eine günstigere Berufsgruppe. Wenn man sich die Regelungen einiger Gesellschaften anschaut, dann könnte hier durchaus ein neues Wettbewerbsfeld entstehen. Schon jetzt gibt es Anbieter, die eine solche Möglichkeit, gegebenenfalls anlassabhängig, mehrmals während der Laufzeit anbieten. Für den Kunden sind derartige Möglichkeiten insofern positiv zu beurteilen, als es (zumindest bislang) in keinem Fall zu einer Schlechterstellung, sprich zu einer höheren Prämie kommen kann.

 
Ein Artikel von
Dr. Jörg Schulz