Ein Artikel von Dr. Jörg Schulz, Geschäftsführer der infinma GmbH
Die Analysten von infinma haben in der Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem im Hinblick auf die Versicherungsbedingungen ein bisher eher ruhiges Jahr beobachtet. Das mag unter anderem daran liegen, dass mehrere Anbieter eine Grundfähigkeitsversicherung neu eingeführt oder bestehende Produkte überarbeitet haben. Insofern scheint die Grundfähigkeitsversicherung inzwischen in direkter Konkurrenz zur BU-Versicherung zu stehen, auch im Hinblick auf die Ressourcen in den Produktmanagementabteilungen.
Nach wie vor lassen sich jedoch rege Aktivitäten im Hinblick auf das Pricing der BU-Versicherung beobachten. Es werden Berufe neu eingruppiert und/oder neue Berufs- und Risikogruppen eingeführt. Daneben tauchen auch immer wieder neue Berufe auf wie beispielsweise virtuelle Assistenten, Blogger oder Robotik-Ingenieure. Parallel dazu werden Scoring-Systeme weiterentwickelt, die eine gerechtere Tarifierung entsprechend der individuellen Risikosituation des einzelnen Kunden erlauben sollen. Allerdings hat dies zwangsläufig zur Folge, dass die Tarifierung selber immer komplexer wird und hohe Anforderungen an die Digitalisierung bzw. Automatisierung stellen. Der Hinweis auf eine gerechtere Kalkulation mag ja für bestimmte Kundengruppen durchaus berechtigt sein, letztlich steckt jedoch hinter einer geänderten Tarifierung in aller Regel der Wunsch, bestimmte Personen(gruppen) günstiger versichern zu können und damit für gezielte Marketingaktionen attraktiver zu machen. Diese Entwicklung wird inzwischen auch von einigen Rückversicherern durchaus kritisch gesehen, da eine immer feinere Differenzierung zwangsläufig zu immer kleineren Kollektiven führt und somit langfristig der Risikoausgleich im Kollektiv gestört werden könnte.
Änderungen bei den Bedingungen
Wie bereits angedeutet, halten sich die Bedingungsänderungen derzeit in Grenzen. Eine Verlängerungsoption bieten inzwischen immer mehr Produkte an; dabei wird meist nicht nur auf die Erhöhung der gesetzlichen Regelaltersgrenzen abgestellt, sondern analog auch auf das Renteneintrittsalter in Versorgungswerken.
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