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24. Juni 2024
Was sich zum 01.07.2024 bei der gesetzlichen Rente ändert

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Was sich zum 01.07.2024 bei der gesetzlichen Rente ändert

Was sich zum 01.07.2024 bei der gesetzlichen Rente ändert

Neue Pfändungsfreigrenze auch für Renten

Die Pfändungsfreigrenze soll sicherstellen, dass Schuldner auch bei einer Pfändung des Einkommens über das Existenzminimum verfügen können. So soll ein Leben ermöglicht werden, das der Menschenwürde entspricht.

Bisher waren monatlich 1.402 Euro nicht pfändbar. Die Grenze steigt zum 01.07.2024 auf 1.492 Euro. Dies betrifft auch Einkommen aus einer Rente.

Der Grundfreibetrag erhöht sich, wenn für unterhaltsberechtigte Personen aufzukommen ist. Hier erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen bei einer unterhaltspflichtigen Person auf 2.059,99 Euro, bei zwei Personen auf 2.369,99 Euro.

Vom Verdienst, der über die Pfändungsfreigrenzen hinausgeht, verbleibt dem Betroffenen trotz Pfändung ein gewisser Teil. Hintergrund dafür ist, dass sich Arbeit im Vergleich zum Bürgergeld lohnen soll. Alle Beträge, die ab Juli 2024 über 4.573 Euro hinausgehen, sind voll pfändbar. (bh)

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