Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten
Rund drei Millionen Menschen erhalten einen Zuschlag auf ihre Erwerbsminderungsrente. Davon profitieren Bezieher, die zwischen 2001 und 2019 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben und von kürzlichen Verbesserungen nicht erfasst wurden.
Der Zuschlag beträgt bei einem Rentenbeginn von Januar 2001 bis Juni 2014 7,5%, bei einem Rentenbeginn ab Juli 2014 bis Dezember 2018 4,5%. Die Auszahlung erfolgt in zwei Stufen, ab Juli wird der Zuschlag auf der Grundlage des Rentenzahlbetrages errechnet und getrennt ausgezahlt. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag auf der Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet und zusammen mit der Rente ausgezahlt.
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