Die europäischen Aufsichtsbehörden – EIOPA, ESMA und EBA – haben Ende vergangener Woche ihre sogenannten Fortschrittsberichte zum Thema Greenwashing veröffentlicht. In diesen Berichten legen sie auch ein gemeinsames Verständnis von Greenwashing vor, das auf Marktbereiche wie Banken, Versicherungen, Renten und Finanzmärkte anwendbar ist. Verhindert werden soll so, dass irreführende Behauptungen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit – ob absichtlich oder unabsichtlich – und in Bezug auf Unternehmen und Produkte in Umlauf gebracht werden. Bisher gab es keine einheitliche Definition von Greenwashing. Die BaFin begrüßt die Berichte und die Definitionsfindung ausdrücklich und erhofft sich davon mehr Verbraucherschutz.
Falsche Angaben und Übertreibungen
Unter Greenwashing verstehen die Aufsichtsbehörden nun eine Praxis, bei der nachhaltigkeitsbezogene Aussagen, Erklärungen, Handlungen oder Mitteilungen das zugrunde liegende Nachhaltigkeitsprofil eines Unternehmens, eines Finanzprodukts oder einer Finanzdienstleistung nicht klar und angemessen widerspiegeln. In Worten der BaFin heißt es, von Greenwashing spricht man in der Regel, wenn Finanzprodukte oder Unternehmen als nachhaltiger dargestellt werden, als dies den tatsächlichen Umständen entspricht.
Für viele Verbraucher mag dies allerdings immer noch vage klingen, aber so ganz einfach ist es eben auch nicht, denn nicht nur Greenwashing sondern auch der Begriff Nachhaltigkeit ist mit oftmals divergierenden Erwartungen verknüpft. Mit der jetzigen Definition lassen sich aber zumindest Konsequenzen ableiten: Aus Greenwashing oder dem Verdacht auf Greenwashing können sich finanzielle Risiken für Unternehmen, den Finanzmarkt und für Anlegerinnen und Anleger ergeben.
Zum Hintergrund
Greenwashing spielt in der Aufsicht und in der öffentlichen Wahrnehmung eine immer größere Rolle. Die Europäische Kommission hatte daher ein Konsultationsersuchen an die drei Europäischen Aufsichtsbehörden gerichtet und bis Ende Mai 2023 zunächst um Zwischenberichte gebeten. Neben der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sind dies die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Die finalen Berichte sollen bis zum 31.05.2024 vorgelegt werden. (bh)
Bild: © Axel Bueckert – stock.adobe.com
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