AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
14. Dezember 2021
Was ändert sich ab 2022 für Autofahrer?
Was ändert sich ab 2022 für Autofahrer?

Was ändert sich ab 2022 für Autofahrer?

Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) hat darüber informiert, welche Änderungen es im Bereich Pkw im Jahr 2022 geben wird. Von „Assistenzsystem“ bis „Vignette“ zeigt AssCompact in einer Bildergalerie, was Autofahrer beachten müssen.

 
Bei der E-Fahrzeug-Prämie, die von Staat und Herstellern gemeinsam finanziert wird, ändert sich die Förderrichtlinie für Hybrid-Fahrzeuge: Plug-in-Hybride müssen ab 01.01.2022 eine elektrische Mindestreichweite von 60 km besitzen, ab 2025 dann 80 km. Die Emissionsgrenze beträgt weiterhin maximal 50 g CO2 pro Kilometer.<p><i>[Bild: © REMINDFILMS – stock.adobe.com]</i>
E-Fahrzeug-Prämie
Bei der E-Fahrzeug-Prämie, die von Staat und Herstellern gemeinsam finanziert wird, ändert sich die Förderrichtlinie für Hybrid-Fahrzeuge: Plug-in-Hybride müssen ab 01.01.2022 eine elektrische Mindestreichweite von 60 km besitzen, ab 2025 dann 80 km. Die Emissionsgrenze beträgt weiterhin maximal 50 g CO2 pro Kilometer.

[Bild: © REMINDFILMS – stock.adobe.com]

1 von 9