Die Württembergische verbessert ab Juli zahlreiche Leistungen ihres Spezialtarifs für Oldtimer, Youngtimer und Sammlerfahrzeuge. Künftig ist zum Beispiel ein Wertgutachten bei einem Oldtimer-Pkw erst ab einem Fahrzeugwert von 50.000 Euro und bei einem Oldtimer-Kraftrad ab 20.000 Euro notwendig. Bislang lag die Wertgrenze beim Oldtimer-Pkw bei 40.000 Euro und beim Oldtimer-Kraftrad bei 15.000 Euro. Mit der Leistungserweiterung sind dann auch alle unmittelbar durch Tierbiss verursachten Schäden unbegrenzt abgedeckt. Folgeschäden sind bis zu 5.000 Euro (bisher 3.000 Euro) versichert.
Württembergische passt Wertsteigerungsvorsorge an
Mit steigendem Alter werden viele klassischen Fahrzeuge wertvoller. Im Zuge der Leistungserweiterung hat die Württembergische die sogenannte Wertsteigerungsvorsorge ausgebaut: Tritt ein Schadenfall ein und hat der Wert des versicherten Oldtimers oder Youngtimers im Vergleich zum Vertragsabschluss um 20% zugenommen, ohne dass diese Wertsteigerung gemeldet wurde, besteht der Versicherungsschutz ohne Einschränkungen. Bislang galt hier die Marke von 10%. Generell empfiehlt die Württembergische Oldtimerbesitzern, den Wert ihres Fahrzeugs regelmäßig überprüfen zu lassen und den Versicherer über Veränderungen zu informieren, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz im Schadenfall ausreicht.
Laut Württembergischer wurde außerdem der Versicherungsschutz gegen Elementargefahren um Erdbeben, Erdrutsch und Erdsenkung erweitert sowie um Schäden durch herabfallende Gebäudeteile innerhalb und außerhalb von Gebäuden. (tk)
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