Absicherung auch von neuen Technologien
Den kontinuierlichen technologischen Wandel hat die VHV ebenfalls stets im Blick. Die Eigennutzung des erzeugten Stroms rückt immer weiter in den Vordergrund. So kommen vermehrt Batterie- bzw. Solarstromspeicher zum Einsatz, die die zeitversetzte Nutzung des Solarstroms ermöglichen. Auch selbst genutzte Ladestationen für die E-Mobilität (sog. Wallboxen) finden sich vermehrt an Immobilien installiert.
SOLARPROTECT sichert diese neuen Technologien ab. Sollten nach einem Schadenfall serienmäßig hergestellte Originalersatzteile nicht mehr zu beziehen sein, ersetzt die VHV auch Ersatzteile der Nachfolgegeneration. Somit besteht keine Sorge, einmal vom technologischen Fortschritt überholt zu werden.
Die neuen Leistungen von VHV SOLARPROTECT nochmals im Überblick:
- GAP-Deckung für Anlagen bis 50 kWp,
- bei Solarstromspeichern bis zu einer Kapazität von 20 kWh,
- Ladestationen zur Eigennutzung (Wallboxen),
- Kosten für Fremdenergiebezug (max. 500 Euro – bis 50 kWp), wenn die Anlage schadenbedingt ausfällt,
- Technologiefortschritt (Ersatzteile der Nachfolgegeneration),
- hohe Erstrisikosumme, z. B. für Aufräum- und Entsorgungskosten.
Diesen Artikel lesen sie auch in AssCompact 01/2022, S. 49, und in unserem ePaper.
Bild: © Alessandro2802 – adobe.stock.com
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