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23. September 2024
Verrentung bleibt Thema bei anstehender Altersvorsorgereform
Verrentung bleibt Thema bei anstehender Altersvorsorgereform

Verrentung bleibt Thema bei anstehender Altersvorsorgereform

Bereits seit Ende der Sommerpause wartet die Finanz- und Versicherungswirtschaft auf einen Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge. Einige Aspekte sind allerdings schon bekannt. Großes Thema bleibt die Verrentung.

Das Altersvorsorgedepot ist in aller Munde. Es soll neben der Riester-Reform das Kernstück der Reform der privaten Altersvorsorge werden. Zuletzt hatte auch Bundesfinanzminister Christian Lindner schon skizziert, wie dieses aussehen könnte. Die Reform soll noch 2025 beschlossen werden, deshalb wird auch täglich ein entsprechender Gesetzentwurf erwartet. Diskutiert wird zwischen den involvierten Ministerien beispielsweise noch, welche Anlageklassen final förderfähig werden.

Auch wenn die Reform nicht vor 2026 in Kraft treten wird, müssen sich Finanzanlagenvermittler und Versicherungsmakler schon frühzeitig damit auseinandersetzen. Die Kundenberatung wird sich voraussichtlich anpassen müssen, zum Beispiel im Hinblick auf geringere Garantien, weniger Sicherheit und höheren Renditechancen. Zudem basierte die staatliche Förderung im Bereich der Altersvorsorge in der Auszahlungsphase auf dem Grundsatz lebenslanger Leistungen, wie er von der Versicherungswirtschaft vertreten wurde. Nun könnte der Zwang der Verrentung aber kippen. Auch Fonds könnten dann in der Auszahlungsphase staatlich gefördert werden. Die Versicherer kritisieren jedoch, dass ein Auszahlungsmodell, das eine lebenslange Leistung nicht garantiert, keine gleichwertige Ergänzung zur gesetzlichen Rente sei.

Diskussion um „Fondsrente“ entbrannt

So war zuletzt auch ein Disput um eine BVI-Studie entstanden, in der von einer Fondsrente die Rede ist und Berechnungen vorweist, dass bei einer Fondsrente das Geld in rund 96 von 100 Fällen bis zum Lebensende reiche. Selbst wenn das Kapital vorzeitig aufgezehrt werde, decke die Fondsrente den größten Teil des Ruhestands ab. Der BVI hatte errechnet, dass nur in rund 1% der Fälle das Kapital für eine private Zusatzrente fünf oder mehr Jahre zu früh verzehrt sei.

Sowohl der Begriff Fondsrente stieß beim GDV, bei den Aktuaren und auch beim BVK auf Kritik, als auch die Simulation und Berechnung hinter der Analyse. Die Simulation basiere auf zu optimistischen oder falschen Annahmen zur Sterblichkeit sowie zu den Renditen, so die Argumentation der Versicherer. Der BVI zeigte sich der Kritik gegenüber allerdings gelassen, die Annahmen seien konservativ und basierten auf öffentlich geprüften und zugänglichen Annahmen. Den Begriff Fondsrente hatte der GDV zudem als Mogelpackung bezeichnet, da ein Fonds-Auszahlungsplan dahinter stecke und keine zugesagte lebenslange Rentenzahlung.

Mehr Wahlmöglichkeiten für den Altersvorsorgesparer

Grundsätzlich werden dem Sparer mit der geplanten Reform größere Wahlmöglichkeiten geboten. Schließlich bieten sich selbst neben den zwei geförderten Produkten Riester-Rente und Altersvorsorgedepot weitere Möglichkeiten. Eine gewisse Spannung vor der Veröffentlichung des Gesetzentwurf ist dem zuvor genannten Diskurs aber deutlich anzumerken. Vielleicht wird der Spannung nun aber tatsächlich bald ein Ende gesetzt. (bh)

 

Bild: © Yury Zap – stock.adobe.com