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22. März 2024
Vermittlerhaftpflicht: Ab Oktober 2024 gelten höhere Summen
Vermittlerhaftpflicht: Ab Oktober 2024 gelten höhere Summen

Vermittlerhaftpflicht: Ab Oktober 2024 gelten höhere Summen

Ab Oktober 2024 gelten für Vermittler höhere Mindestversicherungssummen in der Betriebshaftpflicht. Das hat die EU-Kommission bekannt gegeben. Für manches Maklerhaus könnte das künftig höhere Beiträge bedeuten, weisen die Haftpflichtexperten der Hans John Versicherungsmakler GmbH hin.

Die nächste Anpassungsrunde der gesetzlichen Mindestversicherungssummen in der Betriebshaftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler ist fix. Denn im Amtsblatt der Europäischen Union ist am vergangenen Mittwoch, 20.03.2024, die neue delegierte Verordnung (EU) 2024/896 der EU-Kommission veröffentlicht worden. Demnach werden bei der Betriebshaftpflichtversicherung verschiedene Werte erhöht, die in Artikel 10 der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) vorgeschrieben sind.

Ab Oktober gelten höhere Mindestversicherungssummen

Der neuen EU-Verordnung zufolge steigen die in Artikel 10 Absatz 4 IDD genannten Mindestversicherungssummen für die Berufshaftpflichtversicherung von Versicherungsvermittlern sowie für andere, gleichwertige Garantien

  • auf 1.564.610 Euro (+264.230 Euro) für jeden einzelnen Schadenfall und
  • auf 2.315.610 Euro (+391.050 Euro) für alle Schadenfälle eines Jahres.

Aktuell betragen die Mindestversicherungssummen für die Berufshaftpflichtversicherung 1.300.380 Euro für jeden einzelnen Schadenfall und 1.924.560 Euro für alle Schadenfälle eines Jahres. Die höheren Mindestversicherungssummen gelten ab 09.10.2024.

Als Grund für die Erhöhung der Mindestversicherungssummen nennt die EU-Kommission den starken Anstieg der Verbraucherpreise innerhalb der EU in den zurückliegenden Jahren. Daher sei eine Anpassung der Grundbeträge für die Berufshaftpflichtversicherung von Versicherungsvermittlern, Rückversicherungsvermittlern und Versicherungsvermittlern in Nebentätigkeit um diesen prozentualen Anstieg notwendig.

Summenanpassung könnte mit Beitragszuschlägen einhergehen

Die Haftpflichtexperten der Hans John Versicherungsmakler GmbH haben bereits bei ihren Konzeptpartnern nachgehakt, wie das Maklerhaus gegenüber AssCompact mitgeteilt hat: Demnach werden einige Versicherer die Summenanpassung bei Bestandskunden beitragsfrei durchführen, andere werden hingegen einen geringen Zuschlag erheben.

„Die Anpassung bietet für unsere Kunden aber natürlich auch die Chance, gegen eine moderate Beitragserhöhung direkt auf eine noch höhere Versicherungssumme aufzustocken“, betont Christian Lübben, Prokurist der Hans John Versicherungsmakler GmbH. Ein erneuter Versicherungsnachweis gegenüber der Industrie-Handelskammer (IHK) werde hingegen nicht erforderlich sein, da die Versicherer eine Globalerklärung abgeben werden, heißt es dazu von der Hans John Versicherungsmakler GmbH.

Vorschriften zur finanziellen Leistungsfähigkeit ändern sich ebenfalls

Außerdem enthält die delegierte Verordnung eine Änderung des Mindestbetrags für die finanzielle Leistungsfähigkeit von Vermittlern. Laut Artikel 10 Absatz 6 der IDD müssen Vermittler nun über eine finanzielle Leistungsfähigkeit verfügen, die zu jedem Zeitpunkt mindestens 4% ihrer jährlichen Prämieneinnahmen beträgt, jedoch nicht unter 23.480 Euro liegen darf. Derzeit gilt noch ein Mindestwert von 19.510 Euro nach IDD. Davon betroffen sind aber nur diejenigen EU-Mitgliedstaaten, die die Option nach Artikel 10 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe b gewählt haben und dementsprechend von Vermittlern eine bestimmte finanzielle Leistungsfähigkeit verlangen. (as)

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