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6. März 2024
Verjährung von BU-Ansprüchen: Darauf sollten Makler achten

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Verjährung von BU-Ansprüchen: Darauf sollten Makler achten

Verjährung von BU-Ansprüchen: Darauf sollten Makler achten

Bereits einfache Fahrlässigkeit ist schädlich

Grundsätzlich ist bereits die einfache Fahrlässigkeit schädlich. Diese ist schon dann anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer seine Versicherungsbedingungen prüfen konnte. Die bloße Behauptung, diese nicht gelesen oder nicht verstanden zu haben, vermag den Versicherten dabei nicht zu entschuldigen. Darüber hinaus ist bei der Ermittlung des Verschuldensgrades erschwerend für den Versicherungsnehmer zu berücksichtigen, dass die Meldefrist ausschließlich in den Bedingungen geregelt ist. Aus diesem Grund wird angenommen, dass jeder, der die einschlägigen Bedingungen nicht zur Kenntnis nimmt, grundsätzlich fahrlässig handelt.

Schweigepflichtentbindung nicht abgegeben?

Weiterhin stellt sich die Frage, wie es sich auf die Verjährung der BU-Ansprüche auswirkt, wenn der Versicherungsnehmer die geforderte Schweigepflichtentbindung nicht abgibt. Denn gerade in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherer auf die Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten angewiesen. Ohne die Vorlage der erforderlichen Daten wird die Leistungsprüfung konterkariert.

In der Folge ist von einem Verzicht des Versicherungsnehmers auf seinen Leistungsanspruch auszugehen, wenn dieser die erforderlichen Informationen nicht an den Versicherer weiterleitet. Beansprucht der Versicherungsnehmer Leistungen nach einem behaupteten Versicherungsfall und will der Versicherer seine Leistungspflicht prüfen, so führt die Verweigerung einer Einwilligung oder der Widerspruch zunächst dazu, dass der Versicherer seine Erhebungen nicht abschließen kann, Fälligkeit also nicht eintritt. Diese fehlende Fälligkeit zieht indessen nicht nach sich, dass der Anspruch nicht zu verjähren beginnt. Durfte der Versicherer also die von ihm erbetenen Auskünfte verlangen und hat sich der Versicherte der Mitwirkung treuwidrig verweigert, so ist ein fiktiver Verjährungsbeginn zu dem Zeitpunkt anzunehmen, zu dem der Versicherer aufgrund einer hypothetischen, sachlich gebotenen Schweigepflichtentbindungserklärung die erforderlichen Informationen erhalten hätte.

Fazit und Praxishinweise

Die Verjährungsregeln gelten sowohl für den Versicherer als auch für den Versicherungsnehmer. Dementsprechend muss derjenige die Einrede der Verjährung beweisen, der sich darauf beruft. Da zudem in vielen Versicherungsverträgen eine Meldefrist vereinbart wird, ist es für Versicherungsnehmer wichtig, den Leistungsantrag rechtzeitig zu stellen. Ohne Vereinbarung einer solchen Meldefrist verjähren die Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch erst nach drei Jahren. Es ist schließlich ratsam, eine Schweigepflichtentbindung abzugeben, um einen fiktiven Verjährungsbeginn zu vermeiden.

Weitere wissenswerte Beiträge zum Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung sind hier auf der Website der Kanzlei Jöhnke & Reichow zu finden.

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