Von den im 16. AfW-Vermittlerbarometer befragten Vermittlern erklären rund zwei Drittel den Kunden ihre Leistungen und ihren Mehrwert. Zudem sprechen viele bereits offen über ihre Vergütung. Diese Ergebnisse zur Transparenz bezeichnet der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) als „erfreulich“.
So steht es um die Transparenz gegenüber Kunden
In den Umfrageergebnissen kristallisieren sich aber Unterschiede zwischen Finanzanlagenvermittlern (nach §34f GewO) und Versicherungsvermittlern (nach §34d GewO) heraus: So sind ausschließlich als Finanzanlagenvermittler (nach §34f GewO) Tätige dem Kunden gegenüber hier teilweise transparenter als die, die wiederum ausschließlich als Versicherungsvermittler (nach §34d GewO) unterwegs sind.
Unter den 34f-Vermittlern stimmen nämlich 37% der oben genannten Aussage voll zu, bei den 34d-Vermittlern sind es 25%. Allerdings können 44% der 34d-Vermittler der Aussage zwar nicht voll, aber trotzdem zustimmen. Bei den 34f-Vermittlern sind es 29%. Damit relativiert sich das Bild etwas. Zudem gibt jeder zehnte Versicherungsvermittler an, keine Transparenz bezüglich seiner Leistung zu bieten. Im Kapitalanlagebereich ist es rund jeder Zwölfte. Auch interessant: Laut der Umfrage stimmte kein einziger Finanzanlagenvermittler der Transparenzaussage gar nicht zu.
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