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22. August 2017
Urteil Check24: Online-Portal muss nachbessern
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Urteil Check24: Online-Portal muss nachbessern

Umfassender beraten und informieren sowie genau befragen – das sind die Kernpunkte die Check24 künftig gegenüber seinen Onlinekunden zu berücksichtigen hat. Die Urteilsbegründung zum Rechtsstreit zwischen BVK und dem Vergleichsportal liegt jetzt vor.

Transparenter und umfassender beraten und informieren sowie genau befragen – das sind die Kernpunkte, die Check24 künftig gegenüber seinen Onlinekunden zu berücksichtigen hat. Dies ist der nun vorliegenden Urteilsbegründung zum Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute BVK und dem Vergleichsportal zu entnehmen. Check24 sieht das Urteil jedoch für alle Vertriebswege als relevant an.

Hintergrund des Prozesses

Der BVK hatte im Herbst 2015 Klage gegen Check24 erhoben. Darin wirft er dem Vergleichsportal vor, Verbraucher auf seine Plattform zu locken, um Versicherungsverträge abzuschließen. Bei diesen Online-Geschäften finde laut BVK jedoch weder die gesetzlich vorgeschriebene Information noch die gesetzlich vorgeschriebene Beratung des Verbrauchers (nach VVG und VersVermV) statt. In Folge der Berufung durch beide Parteien wurde der Prozess vor dem Oberlandesgericht München fortgesetzt. Dieser hat im April sein Urteil zu Gunsten des BVK gesprochen und jetzt in der Urteilsbegründung dargelegt, welche Nachbesserungen Check24 vornehmen muss.

Maklerstatus und Provisionsbezug muss deutlich sein

Demnach müsse sich das Onlineportal bereits beim Erstkontakt mit dem Kunden seinen Maklerstatus deutlich machen und damit auch vermitteln, dass es Provisionen beziehe und nicht nur Preise vergleicht. Eine entsprechende Erstinformation muss Check24 in Textform (Brief, Email oder obligatorischer Download) aktiv übermitteln. Bisher ist diese auf dem Portal nur sehr versteckt zu finden.

Weiterhin sieht das Gericht es als eine Pflichtverletzung an, wenn Check24 in Verbindung mit einem Abschluss den Besuchern seiner Webseite nicht alle wichtigen Fragen stellt, die für den Versicherungsschutz von Relevanz sind. Bei standardisierten Buchungsvorgängen muss gewährleistet sein, dass der Kunde hinsichtlich aller relevanten Aspekte des Versicherungsschutzes beraten und befragt wird.

BVK und Check24 interpretieren das Urteil unterschiedlich

Der BVK will im Sinne des Verbraucherschutzes erreichen, dass alle Marktteilnehmer gleichen Anforderungen gerecht werden müssen. „Wir sind sehr zufrieden, dass Online-Anbieter nunmehr an die gleichen hohen Standards herangeführt werden, denen stationäre Vermittler seit langem genügen müssen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Der Verband erhofft sich, dass in Folge des Urteils auch andere Online-Anbieter weitreichende Korrekturen an ihren Geschäftspraktiken vornehmen.

Check24 betrachtet den Sachverhalt von der anderen Seite. Bezugnehmend auf die Vorschriften zur Erstinformation fokussiert der Online-Anbieter darauf, dass das Urteil für alle Vertriebskanäle maßgebend sei. Es gehe nicht darum, dass Check24 sich als Makler zu erkennen geben müsse, sondern dass der Kunde ein Dokument mit der Erstinformation auf einem dauerhaften Datenträger erhalte. Dies betreffe alle Vertriebswege – im Internet sowie bei telefonischer und persönlicher Beratung.

Eine Revision des Urteils ist nicht zugelassen. Dennoch bleibt Check24 die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb eines Monats. (tos)